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Newsticker



01.07.26 - 10:11
Stadt Bern

Kanton übernimmt Räumlichkeiten im Alten Schloss Bümpliz

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Firmennews


Gewaltfreie Bildung: Der Kanton Jura setzt sich für die Rechte der Kinder ein


Am 1. Juli 2026 wird der Grundsatz der Gewaltfreiheit in der Schweiz im Zivilgesetzbuch verankert. Diese Gesetzesänderung ist ein bedeutender Schritt: Sie sichert Kindern das Recht auf eine respektvolle Erziehung, frei von physischer und psychischer Gewalt. Die Regierung des Bundeslandes Jura begrüßt diesen Fortschritt und wird sich dafür einsetzen, das Bewusstsein für dieses Thema bei Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Gewaltfreie Bildung: Der Kanton Jura setzt sich fü


Aufsichtsbericht 2025: Bewilligte Betriebsbedingungen eingehalten


Brugg (ots) - Die Schweizer Kernanlagen haben die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb eingehalten. Es kam zu keinen unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Zu diesem Ergebnis kommt das ENSI für das Aufsichtsjahr 2025.

Aufsichtsbericht 2025: Bewilligte Betriebsbedingun


VBS stärkt internationale Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik


Bern - Die internationale Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik gezielt zu fördern ist ein strategischer Schwerpunkt des VBS. Dazu werden internationale Aufgaben im Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) neu gebündelt und die internationale Kooperation auf sicherheits- und verteidigungspolitischer Ebene verstärkt. Damit kann sich die Armee konsequenter auf die Verteidigung ausrichten.

VBS stärkt internationale Zusammenarbeit in der Si


Gewaltfreie Erziehung: ein Meilenstein für die Kinderrechte in der Schweiz


Am 1. Juli tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft. Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie bestätigt das Recht der Kinder auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden begrüsst diesen Schritt und setzt sich dafür ein, dass Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema sensibilisiert sind.

Gewaltfreie Erziehung: ein Meilenstein für die Kin


Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer


Wuchernde Aquarienpflanzen, ausgesetzte Schildkröten, eingeschleppte Krankheiten: Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, riskiert erhebliche Schäden für Biodiversität und Infrastruktur – und macht sich strafbar. Der Kanton Glarus zeigt deshalb gemeinsam mit weiteren Kantonen, worauf man beim Anlegen eines Aquariums oder Gartenteichs achten sollte und was zu tun ist, wenn man Tiere oder Pflanzen nicht weiter halten kann oder will.

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