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BDI: Finanzverwaltung weiter auf Sonderweg



BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

28.08.2009, Nicht zum ersten Mal entwirft das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben, das sich mit der Frage der Besteuerung von Funktionsverlagerungen beschäftigt. Bereits im Jahre 2006 war ein erster Entwurf entstanden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung stellten die von ihr vorgestellten Grundsätze der Besteuerung von Funktionsverlage-rungen lediglich eine Interpretation des Fremdvergleichsgrundsatzes dar.


Die gegenteilige Ansicht, nämlich diejenige, dass hier materiellrechtlich steuerliches Neuland betreten werde, führte dazu, dass der Entwurf von 2006 damals nicht in ein endgültiges Schreiben mündete. Vergessen war die Idee der Besteuerung von Funktionsverlagerungen dennoch nicht. Vielmehr tauchte sie im Zuge der im Jahre 2007 beschlossenen Unternehmenssteuerreform als Gegenfinanzierungsmassnahme wieder auf. Änderungen im Aussensteuergesetz sollten den Fremd-vergleichsgrundsatz auf neue Füsse stellen und der Besteuerung von Funktions-verlagerungen eine gesetzliche Grundlage geben.

Seither beschreitet Deutschland einen Sonderweg im internationalen Steuerrecht, der insbesondere mit der OECD nicht abgestimmt ist. Selbst der Entwurf des BMF-Schreibens räumt nun ein, dass die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien den Begriff der Funktionsverlagerung nicht einmal kennen. Der in Deutschland neu eingeführte Ansatz der Erfassung sogenannter „Transferpakete“ wird daher unweigerlich zu internationaler Doppelbesteuerung führen. Dies umso mehr, als die OECD auch ausweislich ihres Diskussionspapiers „Transfer Pricing Aspects of Business Restructurings“ vom 19. September 2008 am Grundsatz der Erfassung von Einzelwirtschaftsgütern festhält.

Nichtsdestotrotz weist das Bundesministerium der Finanzen die Betriebsprüfer an, die Regelungen zur Funktionsverlagerung in weitem Umfang rückwirkend anwenden. Daneben versucht das Schreiben durch eine Atomisierung des Funktions-begriffs die Verlagerung von Teilfunktionen in die Besteuerung einzubeziehen, obwohl die Erfassung von Teilfunktionen ausdrücklich nicht in die Funktionsverlagerungsverordnung aus dem Jahre 2008 aufgenommen worden ist. Auch darüber hinaus finden sich so zahlreiche Kritikpunkte, dass die deutsche Wirtschaft in ihrer Stellungnahme eine Totalrevision mit anschließender neuerlicher öffentlicher Konsultation verlangt.



Über BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.:

Ein attraktives Deutschland

Weniger Bürokratie, Intervention und Regulierung, mehr Eigenverantwortung, Wettbewerb und Freiraum: Nur so spielt Deutschland im Wettstreit der Standorte um Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung wieder vorne mit. Deshalb wirbt der BDI für die Modernisierung unseres Landes, für die Faszination von Unternehmergeist und Marktwirtschaft.

Leitbild soziale Marktwirtschaft

Dabei fühlt sich der BDI einem ordnungspolitischen Leitbild fest verpflichtet: der von Ludwig Erhard begründeten sozialen Marktwirtschaft. Das bedeutet, sich einzusetzen für mehr Freiheit, Individualität, Unternehmertum und für sozialen Ausgleich. Und das bedeutet, ordnungspolitisches Gewissen zu sein. Denn die soziale Marktwirtschaft muss wieder den Maßstab liefern für Wirtschaftspolitik in Deutschland.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung BDI: Finanzverwaltung weiter auf Sonderweg ---


Weitere Informationen und Links:
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