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EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an



Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV


23.09.2026, Bern — Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2027.


Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression vor einem Jahr beträgt die Teuerung 0,47 Prozent (Stichtag 30. Juni 2026). Gemessen wird die Teuerung an den Änderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2027 und wird erstmals für die Steuererklärung relevant, die 2028 für das Steuerjahr 2027 auszufüllen ist.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.

Ab dem Steuerjahr 2027 steigt unter anderem der Drittbetreuungsabzug auf 25 900 Franken pro Kind (bisher 25 800 Franken). Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können neu bis zu 13 100 Franken von den Steuern abgezogen werden. Das sind 100 Franken mehr als bisher.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen bei allen Tarifstufen. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29 900 Franken (bisher 29 700 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von 946 000 Franken erreicht (bisher 941 400 Franken). Zudem erhöht sich der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen und der Online-Teilnahme aus Spielbankenspielen auf 1 076 100 Franken (bisher 1 071 000 Franken).

Ebenfalls angepasst werden die Tarifstufen im Anhang zur Quellensteuerverordnung. Bei den Abzügen der Berufskostenverordnung ändert sich nichts, weil sich gerundet weiterhin dieselben Beträge ergeben.

Adresse für Rückfragen
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Adrian Grob
Mediensprecher
+41 58 464 90 00
media@estv.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:

Die ESTV beschafft den Grossteil der Bundeseinnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Sie sorgt für eine rechtsgleiche und effiziente Erhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und weiterer Abgaben.

Die ESTV erarbeitet die Rechtserlasse im Bereich des Steuerrechts und setzt zusammen mit den Kantonen die formelle Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden um.

Sie informiert über nationale Steuerfragen und leistet ihren Beitrag für ein gutes Steuerklima und für die Entwicklung des Steuerwesens.

Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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