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Die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist nicht mehr auf Bezüge aus Pflichtlagern angewiesen



Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL


21.09.2026, Bern — Nachdem die einzige Erdölraffinerie der Schweiz vergangene Woche nach einer rund zweiwöchigen Unterbrechung ihren Betrieb wieder aufgenommen hat, kann die Branche die Versorgung mit Benzin und Diesel wieder über die regulären Versorgungskanäle sicherstellen. Die Versorgungssituation bei Mineralölprodukten bleibt jedoch angespannt.


Zusammen mit den seit Wochen anhaltenden Einschränkungen der Schifffahrt auf dem Rhein hatte der Betriebsunterbruch der Erdölraffinerie in Cressier NE kurzzeitig zu einem Versorgungsengpass geführt.

Um diesen Engpass zu überbrücken, hatte der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, vom 8. bis 20. September die Entnahme von bis zu 30'000 m³ Dieselöl und 30'000 m³ Benzin bewilligt. Bei beiden Produkten entspricht dies weniger als 3 Prozent der Pflichtlagerbestände. Beim Benzin wurde die gesamte Menge bezogen, beim Dieselöl rund zwei Drittel.

Nach Behebung des technischen Defekts hat die Erdölraffinerie in Cressier vergangene Woche die Produktion wieder aufgenommen. Dadurch können die regulären Versorgungskanäle den Bedarf an Benzin und Diesel wieder decken; weitere Bezüge aus den Pflichtlagern sind derzeit nicht erforderlich. Die Pflichtlagerhalter müssen die bezogenen Mengen innerhalb von sechs Monaten wieder einlagern.

Die Versorgungssituation bei Mineralölprodukten bleibt angespannt. Das anhaltende Niedrigwasser auf dem Rhein schränkt die Transportkapazitäten weiterhin stark ein. Dadurch muss auf andere Verkehrsträger ausgewichen werden. Die Wirtschaftliche Landesversorgung, die auch Akteure der Branche umfasst, beobachtet die Versorgungslage weiterhin genau. Die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten ist derzeit sichergestellt.

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Über Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL:

Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) verbindet Fähigkeiten, Expertise und Kompetenzen von Wirtschaft und Behörden mit dem Ziel, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.

Zur Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) gehören im Kern 250 ernannte WL- Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Behörden sowie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). WL-Massnahmen dienen der Vorbeugung oder der Bewältigung einer schweren Mangellage an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. An der Spitze der WL steht der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL). Er ist zugleich Direktor des Bundesamtes.

In der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) arbeiten Wirtschaft und Staat eng zusammen. Fachleute aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen bringen ihre praktische Erfahrung und ihre Expertise ein. Die Verwaltung komplettiert diese mit eigenen Ideen sowie den politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Gemeinsam entwickelt die WL effektive, praxistaugliche und auf den bestehenden Strukturen der Wirtschaft aufbauende Massnahmen zum Umgang mit schweren Mangellagen. Über ihren Einsatz entscheidet der Bundesrat.

Bei lebenswichtigen Gütern werden WL-Massnahmen zur Erhöhung des Angebots oder zur Lenkung der Nachfrage eingesetzt. Bei lebenswichtigen Dienstleistungen steht deren Aufrechterhaltung oder die Priorisierung von Leistungen im Vordergrund.

In der Regel setzt die WL zur Bewältigung einer Mangellage beim Angebot an. Pflichtlagerfreigaben, Importförderung oder Exportbeschränkungen stärken die Angebotsseite. Nachfragelenkung ist ebenfalls möglich. In Frage kommen beispielsweise die Kontingentierung von Strom für Grosskunden und die Rationierung von Treibstoff oder Nahrungsmitteln. Alle Eingriffe in den Markt sind befristet.


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