Der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, hat zeitlich und mengenmässig begrenzte Bezüge aus den Mineralöl-Pflichtlagern bewilligt: Vom 8. bis zum 20. September dürfen bis zu 30'000 m³ Dieselöl und 30'000 m³ Benzin entnommen werden. Dies entspricht bei beiden Produkten weniger als 3 Prozent der Pflichtlagerbestände.
Sollten die Versorgungsprobleme länger andauern, können weitere Entnahmen bewilligt werden. Die bezogenen Mengen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Massnahme wieder eingelagert werden.
Die Erdölraffinerie im neuenburgischen Cressier, die einzige der Schweiz, musste vergangene Woche die Produktion vorübergehend einstellen, um einen technischen Defekt zu beheben. Es wird damit gerechnet, dass die Raffinerie ab Mitte September wieder normal produziert.
Die Raffinerie deckt normalerweise etwas mehr als 30 Prozent des Bedarfs der Schweiz an Mineralölprodukten ab. Die aktuellen Ereignisse betreffen vor allem die Versorgung mit Benzin und Dieselöl. Bei Heizöl und Flugpetrol bestehen derzeit keine Versorgungsengpässe.
Der Produktionsunterbruch in Cressier trifft zeitlich auf eine Versorgungssituation bei Mineralölprodukten, die bereits seit mehreren Wochen angespannt ist. Aufgrund des Niedrigwassers auf dem Rhein sind die Transportkapazitäten stark eingeschränkt. Zusätzliche Lieferungen über den bereits stark ausgelasteten Bahntransport und die Pipeline für Mineralölprodukte von Frankreich nach Genf können den Produktionsausfall nicht rechtzeitig und vollständig kompensieren.
Mit Bezügen aus den Pflichtlagern können Versorgungslücken überbrückt werden. Die Pflichtlager für Benzin und Diesel, die im Eigentum der Unternehmen sind, entsprechen grundsätzlich dem durchschnittlichen Bedarf von jeweils rund viereinhalb Monaten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Mineralölversorgung vorübergehend mit Bezügen aus den Pflichtlagern sichergestellt wurde. Der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung kann im Rahmen einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung eigenständig bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge eines Produkts freigeben. Weitergehende Bezüge aus den Pflichtlagern müssten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF per Verordnung ermöglicht werden.
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Bezüge aus Pflichtlagern - Versorgung mit Mineralölprodukten ist aktuell sichergestellt
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