Am 20. Juli 2026 informierte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 57-jährigen Schweizers wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte.
Nach der Anklageerhebung erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft neue Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und wozu bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese vom Angeklagten entsprechend genutzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete deshalb eine neue Strafuntersuchung gegen den nun erneut Beschuldigten wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden Datenträger sichergestellt.
Die darauf vorhandenen Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet. Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in Zusammenhang stehen dürften. Die genaue Auswertung steht noch aus.
Sofern im Rahmen dieser Untersuchung die bereits bekannten betroffenen Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert. Die bisherige Auswertung förderte keine Aufnahmen mit neuen Opfern zu Tage. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte aber noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien vorgenommen werden. Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt. Die Staatsanwaltschaft und die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau arbeiten daran, die umfangreichen Daten möglichst rasch auszuwerten.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Weitere Auskünfte zum neuen Strafverfahren können aufgrund des frühen Ermittlungsstandes nicht gegeben werden.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Kanton Aargau besteht in seiner heutigen Form erst seit dem 19. März 1803.
An diesem Tag verfügte Napoléon Bonaparte mit der Mediationsakte die Erweiterung des damals nur aus dem Berner Aargau bestehenden Kantons um die Kantone Baden und Fricktal. In den vorhergehenden Jahrhunderten war der Aargau Siedlungsgebiet für Helvetier, Römer und Alamannen, die Keimzelle des Habsburgerreichs und Untertanengebiet der Alten Eidgenossenschaft. Politiker aus dem Aargau waren massgeblich an der Schaffung des Schweizerischen Bundesstaates von 1848 beteiligt.
Obwohl der Aargau heute von der Einwohnerzahl her der viertgrösste Kanton der Schweiz ist, wird er vor allem als Energie- und Durchfahrtskanton wahrgenommen und bekundet Mühe, sich zwischen den Zentren Basel, Bern und (vor allem) Zürich als eigenständige Region zu behaupten.
Ein Kunst- und Kulturkanton mit einer faszinierenden Region für Naturforscher, Kulturliebhaber, Kunstfreunde, Sportbegeisterte, Geniesser und Familien. Ein Kanton des Wassers mit den Flüssen - Rhein - Aare - Limmat - Reuss und dem Hallwilersee im Seetal. Eine Region für einen abwechslungsreichen Aufenthalt, sei es in einem der Schlösser oder Burgen, auf einer Tour in die Thermen oder bei einem Streifzug durch Weinberge, Jurawälder und stille Täler. Der Aargau grenzt an Basel, Bern, Solothurn, Luzern, Zug, Zürich und im Norden an Deutschland.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Kantonale Verwaltung Aargau (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Nachtrag: Hausdurchsuchung führt zu weiteren Datenträgern...' auf Swiss-Press.com |
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