Nach guten Vegetationsbedingungen im Frühjahr haben sich die Trockenheit und die hohen Temperaturen in den meisten Regionen negativ auf die Heuproduktion und die zu erwartende Erträge von Mais ausgewirkt. Die geringen Niederschläge der letzten Zeit werden voraussichtlich nur geringe Auswirkungen auf die Ernte haben.
Auf Antrag des Schweizer Bauernverbandes (SBV) hat das WBF die Grenzabgaben (Zoll und Garantiefondsbeitrag) für Mais zu Futterzwecken vorübergehend aufgehoben. Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 entfallen Zoll und Garantiefondsbeitrag für frischen oder silierten Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 Prozent (Zolltarifnummer 2308.0050). Der Ansatz beträgt Fr. 0.-/100 kg brutto. Tierhaltungsbetrieben wird damit ermöglicht, Silomais kostengünstiger zu beschaffen und angemessene Reserven für die Winterfütterung anzulegen.
Die Grenzbelastungen per 1. August 2026 für Heu und Grassilage sind bereits im Rahmen des ordentlichen Vollzugs durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aufgehoben worden.
Die Importe sind ordnungsgemäss an einer Zollstelle anzumelden (weitere Informationen: www.bazg.admin.ch und www.tares.ch).
Zudem wird für den Import dieser Waren eine Generaleinfuhrbewilligung der Pflichtlagerorganisation réservesuisse (Schwanengasse 5-7, 3001 Bern, Tel. 031 328 72 72), benötigt. Entsprechende Gesuchsformulare gibt es bei www.reservesuisse.ch.
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Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Importerleichterungen für Mais zu Futterzwecken...' auf Swiss-Press.com |
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