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Importerleichterungen für Mais zu Futterzwecken



Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF


07.08.2026, Bern - Die ausgeprägte Trockenheit der vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Schweiz wirkt sich in tieferen Futtererträgen aus. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erleichtert Betroffenen die Futtermittelbeschaffung mit einer ausserordentlichen Reduktion des Grenzschutzes. Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 kann Mais zu Futterzwecken, frisch oder siliert, mit einem Trockensubstanzgehalt bis 60 Prozent vorübergehend zu reduzierten Grenzabgaben von Fr. 0.-/100 kg (brutto) in die Schweiz eingeführt werden.


Nach guten Vegetationsbedingungen im Frühjahr haben sich die Trockenheit und die hohen Temperaturen in den meisten Regionen negativ auf die Heuproduktion und die zu erwartende Erträge von Mais ausgewirkt. Die geringen Niederschläge der letzten Zeit werden voraussichtlich nur geringe Auswirkungen auf die Ernte haben.

Auf Antrag des Schweizer Bauernverbandes (SBV) hat das WBF die Grenzabgaben (Zoll und Garantiefondsbeitrag) für Mais zu Futterzwecken vorübergehend aufgehoben. Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 entfallen Zoll und Garantiefondsbeitrag für frischen oder silierten Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 Prozent (Zolltarifnummer 2308.0050). Der Ansatz beträgt Fr. 0.-/100 kg brutto. Tierhaltungsbetrieben wird damit ermöglicht, Silomais kostengünstiger zu beschaffen und angemessene Reserven für die Winterfütterung anzulegen.

Die Grenzbelastungen per 1. August 2026 für Heu und Grassilage sind bereits im Rahmen des ordentlichen Vollzugs durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aufgehoben worden.

Die Importe sind ordnungsgemäss an einer Zollstelle anzumelden (weitere Informationen: www.bazg.admin.ch und www.tares.ch).

Zudem wird für den Import dieser Waren eine Generaleinfuhrbewilligung der Pflichtlagerorganisation réservesuisse (Schwanen­gasse 5-7, 3001 Bern, Tel. 031 328 72 72), benötigt. Entsprechende Gesuchsformulare gibt es bei www.reservesuisse.ch.

Kontakt/Rückfragen:
Kommunikation BLW Medienstelle
+41 58 461 14 41
media@blw.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:

Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Importerleichterungen für Mais zu Futterzwecken ---


Weitere Informationen und Links:
 Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt)

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