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Berufliche Eingliederung: Über 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt in den Arbeitsmarkt



Bundesamt für Sozialversicherungen BSV


28.07.2026, Bern - Rund 61’000 Personen haben 2025 an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, 3’300 mehr als im Vorjahr und gut dreimal mehr als noch 2008. Von den über 41’000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 19’200 eine Anstellung und weitere 7’000 Personen waren wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.


Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Dieser Fokus wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt, indem die Instrumente zur Eingliederung ausgebaut wurden.

Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2025 waren es rund 61’000 Personen, 3’300 mehr als im Vorjahr (2024) und mehr als dreimal so viel als 2008. Die Kosten beliefen sich 2025 auf 979 Millionen Franken (gegenüber 892 Millionen Franken im 2024). 37’000 Personen haben zusätzlich ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von 780 Millionen Franken.

Neuanmeldungen 2024

2024 haben sich rund 77’000 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren bei der Invalidenversicherung neu angemeldet, davon 64’000 Personen für Berufliche Integration/Rente, das sind 2’300 mehr als im Vorjahr (2023).

Auftrag der IV: Erwerbsfähigkeit wieder herstellen

Über 41’000 Personen haben 2025 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon fanden rund 19’200 Personen (47%) eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt, weitere 7’000 Personen (17%) sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 14’900 Personen (34%) war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht besser.

Situation ein Jahr nach Abschluss

Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme aussieht. 2023 haben rund 23’000 Personen den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon erzielten ein Jahr später rund 13’600 Personen (58%) ein Einkommen ohne Rente gegenüber 12’900 Personen (46%) im Vorjahr.

Hauptursache: psychische Krankheiten

Insgesamt waren 2025 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (55 %) psychische Krankheiten die hauptsächliche Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (14 %), Geburtsgebrechen (12 %) und Unfällen (8 %). Diese Zusammensetzung hat sich im Vergleich zu 2024 nicht wesentlich verändert.

Die berufliche Eingliederung durch die IV

Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen:

-Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber.

-Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung

-Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung

-Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe

Kontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
+41 58 462 77 11
media@bsv.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:

Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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Weitere Informationen und Links:
 Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt)

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