Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Dieser Fokus wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt, indem die Instrumente zur Eingliederung ausgebaut wurden.
Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2025 waren es rund 61’000 Personen, 3’300 mehr als im Vorjahr (2024) und mehr als dreimal so viel als 2008. Die Kosten beliefen sich 2025 auf 979 Millionen Franken (gegenüber 892 Millionen Franken im 2024). 37’000 Personen haben zusätzlich ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von 780 Millionen Franken.
2024 haben sich rund 77’000 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren bei der Invalidenversicherung neu angemeldet, davon 64’000 Personen für Berufliche Integration/Rente, das sind 2’300 mehr als im Vorjahr (2023).
Über 41’000 Personen haben 2025 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon fanden rund 19’200 Personen (47%) eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt, weitere 7’000 Personen (17%) sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 14’900 Personen (34%) war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht besser.
Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme aussieht. 2023 haben rund 23’000 Personen den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon erzielten ein Jahr später rund 13’600 Personen (58%) ein Einkommen ohne Rente gegenüber 12’900 Personen (46%) im Vorjahr.
Insgesamt waren 2025 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (55 %) psychische Krankheiten die hauptsächliche Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (14 %), Geburtsgebrechen (12 %) und Unfällen (8 %). Diese Zusammensetzung hat sich im Vergleich zu 2024 nicht wesentlich verändert.
Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen:
-Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber.
-Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung
-Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
-Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe
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| Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Berufliche Eingliederung: Über 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt ...' auf Swiss-Press.com |
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