Was im Aquarium oder Teich hübsch aussieht, kann in unseren Gewässern rasch zum Problem werden. Das aus Afrika stammende Schmalrohr ist eine schnellwüchsige Unterwasserpflanze. Im Genfersee und in den Tessiner Seen hat sie sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet – insbesondere in Häfen, wo sie dichte Teppiche bildet und die Schifffahrt beeinträchtigen kann. Das Schmalrohr ist anpassungsfähig und verdrängt einheimische Arten wie Laichkräuter und Armleuchteralgen. Ihr Vorkommen in der Natur geht sehr wahrscheinlich auf entleerte Aquarien und Gartenteiche zurück. Ein kleines Stück der Pflanze reicht aus, damit sie sich invasiv verbreitet.
Eine weitere invasive Wasserpflanze ist die Nuttalls Wasserpest aus Nordamerika. Es handelt sich dabei um eine zähe und genügsame Pflanze, die im Winter nicht abstirbt. Im Frühling treibt sie wieder voll aus und lässt sich kaum mehr bekämpfen. Auch ihr Vorkommen in der freien Natur hat seinen Ursprung im Entleeren von Aquarien oder Gartenteichen. In den Glarner Gewässern kommt das Schmalrohr bisher nicht und die Nuttals Wasserpest erst vereinzelt vor. Umso wichtiger ist es, dass sie nicht durch falsches Handeln hineingelangen.
Dass solche Arten in die Natur gelangen, hat nämlich oft einen banalen Grund – und der wird mit den nahenden Sommerferien gerade aktuell: Wer für längere Zeit wegfährt, muss auch die Betreuung der Pflanzen und Tiere im Aquarium sicherstellen. Wenn Menschen mit Aquarien oder Teichen dies nicht mehr können oder wollen, passiert es immer wieder: Sie entsorgen ihre Bewohner in Bächen, Flüssen oder Weihern – im Glauben, die Tiere oder Pflanzen in die Freiheit zu entlassen. Doch dieser gut gemeinte Akt hat meist fatale Folgen: Entweder überleben die Tiere in der fremden Umgebung nicht, oder sie etablieren sich als invasive Arten und richten grossen Schaden an.
Goldfische und Rotwangen-Schmuckschildkröten können beispielsweise ganze Teiche leerfressen und gefährden dabei seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse wiederum verdrängen einheimische Wirbellose und bringen das Nahrungsnetz unserer Gewässer aus dem Gleichgewicht. Aus Nordamerika stammende Grosskrebse übertragen die Krebspest – eine Krankheit, die für einheimische Krebsarten tödlich ist.
Das Aussetzen gebietsfremder Tiere und Pflanzen in der Natur sowie das Ausleeren von Aquarienwasser in Gewässer ist deshalb verboten.
Der wichtigste Grundsatz: Schon vor der Anschaffung sollte man sich fragen, ob genügend Zeit für Pflege und Unterhalt vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten – etwa in den Ferien – überbrückt werden können.
Empfehlungen vor der Anschaffung:Die Entscheidung für ein Tier oder einen Gartenteich sorgfältig abwägen.
Dafür sorgen, dass keine Lebewesen entkommen können.
Keine Tiere oder Pflanzen von Auslandreisen mitbringen.
Empfehlungen, falls Tiere oder Pflanzen nicht mehr gehalten werden können:
Im Bekanntenkreis oder über seriöse Plattformen ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
Falls keine Lösung gefunden wird: eine Tierarztpraxis aufsuchen.
Wasserpflanzen über den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage entsorgen.
Aquarienwasser ausschliesslich über das Abwasser entsorgen – nicht in Dolen.
An der Kampagne beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Wer einen Gartenteich anlegt, kann aus einem reichhaltigen Angebot an attraktiven einheimischen Wasser- und Sumpfpflanzen auswählen. Einheimische Arten bieten einen doppelten Mehrwert: Sie sind nicht nur eine Augenweide, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität. Die grüne Liste gibt detailliert Auskunft über regionale standortgerechte Arten.
Bei der Auswahl ist darauf zu achten, welche Pflanzen für welche Zone geeignet sind: Sumpfzone, Flachwasserzone und Tiefwasserzone haben je unterschiedliche Anforderungen. Für die Sumpfzone eignet sich zum Beispiel die Wasserminze, für die Flachwasserzone Gemeiner Froschlöffel und Fieberklee und für die Tiefwasserzone die Grosse Teichrose oder Teichenzian.
Viele einheimische Wasser- und Sumpfpflanzen sind in Wildstaudengärtnereien erhältlich. Sie werden in der Regel zwischen April und Oktober gehandelt, d.h. es bleibt noch Zeit für die Bepflanzung.
Medienkontakt:
Franziska Wyss, Hauptabteilungsleiterin Umwelt, Wald und Energie: 055 646 64 67 I franziska.wyss@gl.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber. Bildrechte: ZVG
Bronzezeitliche (13.-9. Jh. v. Chr.) Funde sind erste Belege menschlicher Anwesenheit im Glarnerland. Für die keltische Besiedlung (3. Jh. v. Chr.) sprechen Bodenfunde und Ortsbezeichnungen. So leitet sich der Name des Talflusses «Linth» vom keltischen «linta» ab, was die Geschmeidige oder Schlange, Drache bedeutet.
Reste römischer Bauten finden sich am Walensee und auf Kerenzen. Zu Beginn unserer Zeitrechnung gehört das Glarnerland zur Provinz Rätien.
Die erste Talkirche wird im 6. Jahrhundert in Glarus gebaut. Um 700 wandern die Alemannen ein, deren Sprache sich aber erst im 11. Jahrhundert allgemein durchsetzt. Zu dieser Zeit untersteht das Glarnerland dem Kloster Säckingen.
Im 13. Jahrhundert kommt es unter habsburgische Vormacht, die die Glarner abzuschütteln versuchen. Sie verfügten nämlich über eine gewisse Eigenständigkeit, urkundet doch 1282 «die Gemeinschaft der Männer des ganzen Tales Glarus». 1351 lassen sie sich von Zürchern und Innerschweizern erobern. Nachdem sie 1352 einen ersten Rückeroberungsversuch Habsburgs zurückgeschlagen haben, schliessen sie den Bund mit den Eidgenossen und errichten unterhalb Näfels eine Letzimauer, von der Überreste heute noch festzustellen sind. Nach der Schlacht bei Sempach erobern sie das Städtchen Weesen, das durch eine verräterische Mordnacht im Februar 1388 wieder verloren geht.
An der ersten ausführlich dokumentierten Landsgemeinde geben sie sich 1387 eigene Satzungen und legen damit den Grundstein zur heutigen demokratischen Verfassung.
Am 9. April 1388 schlagen sie in der Schlacht bei Näfels ein mehrfach überlegenes habsburgisches Heer und befreien sich mit diesem Sieg von der habsburgischen Herrschaft. - Seither erinnert die am ersten Donnerstag im April begangene Näfelser Fahrt an dieses Ereignis.
1395 kaufen sie sich von Säckingen los, zahlen dem Frauenkloster aber noch bis zum Umsturz Ende des 18. Jahrhunderts einen «ewigen» Jahreszins.
Schon vor 1530 ist die Mehrheit der Glarner und Glarnerinnen reformiert. Zwingli hatte während zehn Jahren in Glarus als Pfarrer gewirkt und seine Reformationsschrift 1523 «Ammann, Rat und Gmeind des Lands Glaris» gewidmet. Nur Näfels und Oberurnen bleiben beim alten Glauben und einige wenige andere Gemeinden werden paritätisch. Erste Grundsätze von Religionsfreiheit vermögen jedoch die Spannungen zwischen den Konfessionen nicht zu verhindern. Immerhin überdauert das Simultanverhältnis an der Kirche von Glarus: bis zur Weihe der katholischen St. Fridolins Kirche 1964 nutzen beide Konfessionen die gleiche Kirche; daran vermag selbst der verheerende Brand von Glarus (1861) nichts zu ändern. Die Staatsgewalt jedoch teilt sich. Es gibt drei Landsgemeinden: je eine der Angehörigen der beiden Glaubensgruppen und die gemeinsame. Auch die Gerichte, das Militär- und Postwesen und der Salzhandel trennen sich. Es gelten gar, weil die Reformierten den Gregorianischen Kalender ablehnen, während eines Jahrhunderts zwei Kalender. 1836 hebt die neue Kantonsverfassung diese konfessionelle Landesteilung auf.
1799 wird das Glarnerland zum Kriegsschauplatz fremder Heere. Die Franzosen zwingen die über den Pragelpass und das Klöntal vorgestossenen Russen unter General Suworow zum verlustreichen Rückzug über den verschneiten Panixerpass. - Aus dem ausgehungerten Land ziehen 1200 Kinder in andere Kantone, wo sie Ernährung und Hilfe finden müssen.
Seit alters her an das Mitbestimmen an der Landsgemeinde gewohnt, prägt die Glarner Arbeiterschaft zusammen mit sozial gesinnten Ärzten und Pfarrern die Sozialgesetzgebung im 19. und 20. Jahrhundert. So wird z. B. 1856 die Fabrikarbeit für unter 12-jährige verboten und 1864 das erste demokratisch durchgesetzte Fabrikgesetz erlassen. Es reduziert die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden (1872 auf elf Stunden), verbietet Nacht- und Kinderarbeit, schreibt Arbeitssicherheits- und Hygienemassnahmen vor und bringt einen bescheidenen Wöchnerinnenschutz.
1916 stimmt die Landsgemeinde der Schaffung einer kantonalen Alters- und Invalidenversicherung zu. Diese erste obligatorische Sozialversicherung findet mit der AHV erst 1948 eine Entsprechung auf Bundesebene. Ebenfalls ist es die Glarner Landsgemeinde, die 1925, als erstes seiner Art, das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung erlässt. Der Fabrikarbeiterverein Schwanden gründet 1864 den ersten Konsumverein der Schweiz.
Zwischen dem Walensee und dem Zürichsee geht es hinein in das tief eingeschnittene Tal des Glarnerlands. Bis zu 1.750 Metern wachsen die Berge hier aus dem Boden. Mit 3.614 Metern ist der Tödi der höchste Berg der Ostschweiz. Das Glarnerland, als Kanton einer der ältesten Kantone der Schweiz, ist eine Ferienregion der Vielfalt. Erstklassige Angebote für Familien gehen einher mit hochalpinen Wander- und Tourenmöglichkeiten, Skispass in zwei attraktiven Wintersportgebieten und jeder Menge Kultur.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Kantonale Verwaltung Glarus (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer...' auf Swiss-Press.com |
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