Eine Verordnungsbestimmung regelt die Handhabung von anonymen Zuwendungen. Die Bestimmung besagt, dass die Annahme anonymer monetärer und nichtmonetärer Zuwendungen von mehr als Fr. 1'000.-- verboten ist. Im Erläuternden Bericht zur Transparenzverordnung hat der Regierungsrat ausgeführt, dass dieser Wert pro anonyme Zuwendung gilt.
In der Folge hat sich das hinter der Umsetzungsinitiative stehende Komitee für Transparenz an den Regierungsrat gewandt und – im Sinne eines Kompromissvorschlages – eine Präzisierung der entsprechenden Verordnungsbestimmung verlangt, wonach die Gesamtsumme der anonymen Spenden pro Empfängerin bzw. Empfänger und Abstimmungs- und Wahlkampf maximal Fr. 1'000.-- betragen darf. Andernfalls würde ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor Obergericht eingeleitet.
Der Regierungsrat ist zum Schluss gekommen, seine Interpretation und Handhabung der entsprechenden Verordnungsbestimmung zu präzisieren. Die Bestimmung ist so zu verstehen, dass die Gesamtsumme der anonymen Zuwendungen pro Empfängerin bzw. Empfänger und Abstimmungs- oder Wahlkampf – im Sinne einer Bagatellgrenze – maximal Fr. 1'000.-- betragen darf. Bis zu diesem Maximalbetrag dürfen diese anonymen Zuwendungen einbehalten werden. Für den darüber hinausgehenden Betrag gelten die Regeln der Verordnungsbestimmung. Damit bleiben nicht personifizierte Sammelaktionen in bescheidenem Rahmen oder anonyme Kleinspenden möglich.
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Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.
Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.
Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.
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| Kantonale Verwaltung Schaffhausen (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Transparenzverordnung – Präzisierung bei anonymen Zuwendungen...' auf Swiss-Press.com |
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