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Bundesrat legt Bericht über die Verwendung europäischer Fondsmittel im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik vor



Staatssekretariat für Migration SEM


24.06.2026, Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat in den vergangenen Jahren in einzelnen Staaten Pushbacks und andere Grundrechtsverletzungen festgestellt. Diese Staaten wurden mit Mitteln aus europäischen Fonds unterstützt, in die auch die Schweiz einzahlt. Der Bericht stellt jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Verwendung der Fondsmittel und konkreten Grundrechtsverletzungen fest. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Mittel aus den Fonds grundrechtskonform eingesetzt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Nationalrats erstellt und an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 verabschiedet hat.


Der Nationalrat hatte den Bundesrat mit dem Postulat 24.3137 der SP-Fraktion beauftragt, Auskunft über die Verwendung der Mittel des «Instruments für Grenzverwaltung und Visumpolitik» (BMVI-Fonds) sowie des Vorgängerfonds «Fonds für die innere Sicherheit – Grenze» (ISF-Grenze) zu erteilen.

Der Bericht zeigt auf, dass zwischen 2014 und 2024 Mittel aus dem ISF-Grenze und dem BMVI- Fonds auch in Länder geflossen sind, in denen es laut der FRA zu sogenannten Pushbacks oder anderen menschen- und grundrechtswidrigen Praktiken gekommen ist. Einen Zusammenhang zwischen der Verwendung der Fondsmittel und konkreten Grundrechtsverletzungen stellt der Bericht jedoch nicht fest.

Weiter hält der Bericht fest, dass der Fonds indirekt dazu beitragen kann, Asylverfahren grundrechtskonform auszugestalten, auch wenn die Finanzierung von Asylverfahren nicht zu den Zielen des Fonds gehört. Der Bericht zeigt zudem auf, dass sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verschiedene Aufsichts- und Kontrollmechanismen bestehen und verstärkt wurden, um eine rechtskonforme Verwendung der Mittel aus dem BMVI-Fonds sicherzustellen. Deren praktische Wirksamkeit hängt jedoch wesentlich von der konkreten nationalen Umsetzung, den institutionellen Rahmenbedingungen sowie den verfügbaren Ressourcen ab.

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Mittel aus den Fonds grundrechtskonform eingesetzt werden. Sie tut dies insbesondere durch die Wahrnehmung ihrer Mitspracherechte bei der Weiterentwicklung Schengen-relevanter Rechtsgrundlagen sowie durch den Austausch mit der Europäischen Kommission und im Rahmen bilateraler Kontakte. Bei Projekten, an denen sich die Schweiz finanziell beteiligt, legt sie einen Fokus auf eine grund- und menschenrechtskonforme Umsetzung und nimmt ihre Aufsichtsfunktion wahr.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Staatssekretariat für Migration SEM:

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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