Die letzten Jahrzehnte waren durch eine Zunahme der Häufigkeit, Dauer und Intensität von Hitzewellen gekennzeichnet. Das ist ein Phänomen, welches eine grosse Herausforderung für die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Bevölkerung darstellt. Hohe Temperaturen, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum anhalten, können die Gesundheit stark belasten und Risiken wie Dehydrierung, Erschöpfung oder Hitzschlag mit sich bringen, was in bestimmten Situationen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Vor diesem Hintergrund aktiviert der Kanton Wallis seine saisonale Überwachung im Bereich der Prävention von Hitzewellen und starker Hitze. Diese Massnahme markiert den Beginn einer verstärkten Beobachtung der Wetterlage und die Aktivierung der auf kantonaler Ebene vorgesehenen Präventionsmassnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Das Kantonsarztamt weist darauf hin, wie wichtig es ist, sich bei Hitze angemessen zu verhalten: regelmässig Flüssigkeit zu sich zu nehmen, längere Aufenthalte in der Sonne zu vermeiden, sich an schattigen oder kühlen Orten abzukühlen und besonders auf gefährdete Personen zu achten, insbesondere auf ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und Kinder.
Der Plan Hitzewelle und starke Hitze, welcher unter www.vs.ch/hitzewelle abrufbar ist, steht der Bevölkerung und den Partnern im Sozial- und Gesundheitswesen Informations- und Beratungsmaterial zur Verfügung. In diesem Zusammenhang arbeitet das Kantonsarztamt eng mit den Gemeinden, den Gesundheitseinrichtungen, den Spitex-Diensten, den sozialmedizinischen Einrichtungen sowie anderen Sozialpartnern zusammen, um im Falle einer Hitzewelle eine koordinierte Reaktion zu gewährleisten. Der Kanton unterstützt zudem die vom Bundesamt für Gesundheit durchgeführte Hitzekampagne, das Plakatmaterial zu den «Drei goldenen Regeln für Hitzetage» zur Verfügung stellt, welches kostenlos auf der Website www.hitzewelle.ch heruntergeladen oder bestellt werden kann.
Die Partner werden gebeten, sich über die Website oder die mobile App von MeteoSchweiz, die Hitzewarnungen herausgibt, über die Wetterlage auf dem Laufenden zu halten. Da Hitze auch ausserhalb von Hitzewellen Auswirkungen hat, ist jedoch auch ohne offizielle Warnung weiterhin Vorsicht geboten.
Auch Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Freien ausüben, gehören zu den Risikogruppen und müssen daher von einem von ihrem Arbeitgeber festgelegten Schutzplan profitieren. Diese Regelung ermöglicht es, alle geeigneten Massnahmen (Schattenplätze, Pausen, Getränke usw.) vorzubereiten und umzusetzen. In den Sommern 2024 und 2025 haben das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur und die Sozialpartner in dem gemeinsamen Bestreben, die betroffenen Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen, verschiedene Pilotprojekte durchgeführt. Diese bestätigen, dass ein früher Arbeitsbeginn am Morgen in Verbindung mit Ausrüstung zur Vorbeugung von Hitzeschlägen (individuelle Alarmarmbänder und WBGT-Sonden zur Überwachung auf Grossbaustellen) nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Präventionsmassnahmen darstellen. Mehrere grosse öffentliche Baustellen werden diesen Sommer damit ausgestattet. Für weitere Informationen: https://www.vs.ch/de/web/spt/travailler-au- soleil- et-par-fortes-chaleurs
Im Sinne einer koordinierten Vorgehensweise werden die kantonalen Arbeitsinspektoren und die Suva gemeinsame Kontrollen des Schutzplans durchführen. Dabei verfügen sie über eine WBGT-Sonde zur Überwachung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die bei grosser Hitze geltenden Präventionsmassnahmen sensibilisiert werden können.
Der Kanton fordert alle auf, die Präventionshinweise zu beachten und einfache Massnahmen zu ergreifen, um die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu schützen.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Das um 25 v. Chr. von den Römern eroberte und danach zur Provinz Rätien gehörende Gebiet wurde im 5. Jahrhundert im Bereich des Unterwallis von Burgundern besetzt, während sich im heutigen Oberwallis Alemannen niederliessen. 999 kam die Grafschaft Wallis an den Bischof von Sitten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eroberten die bäuerlichen Gemeindeorganisationen (die 7 Zenden) des Oberwallis das inzwischen zu Savoyen gehörende Unterwallis und unterstellten es bis 1798 ihrer Verwaltung.
Im 16. Jahrhundert erzwang das Wallis die Unabhängigkeit von bischöflicher Herrschaft. 1802 erklärte Napoleon I. das Gebiet zur unabhängigen Republik und 1810 zum französischen Département du Simplon. 1815 trat das Wallis als 22 Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Eine Verfassung wurde 1907 verabschiedet, die Frauen des Kantons sind seit 1970 wahlberechtigt.
Finden - erleben - verstehen. Über dem Talboden flimmert die Hitze. Durch Wälder und Rebberge murmelt das Wasser in den Suonen.
Von Gletschern her weht ein kühler Wind. Die Berggipfel sind hier dem Himmel ein bisschen näher als andernorts. Wie ein blaues Band die Rhone, gespeist von unzähligen Bächen aus steilen Seitentälern, im rauhen Goms stürmisch, im Unterwallis beschaulicher. Sie zieht vorbei an Bergdörfern mit sonnengebräunten Holzhäusern, vorbei an Städten mit alter Geschichte und neuen Impulsen, vorbei an Obstgärten und Rebbergen, bis zur Einmündung in den Genfersee. Eine Landschaft, geprägt von Gegensätzen, schroffen Felsen, Hochalpen, deutscher und französischer Sprache und Mentalität. Land der Viertausender, Land der grössten Gletscher, Land der Alpenpässe.
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| Kantonale Verwaltung Wallis (Firmenporträt) | |
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