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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verkehrsflussinitiative ab



Kantonale Verwaltung Schaffhausen


30.04.2026, Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Schaffhauser Stimmberechtigten gegen die Verkehrsflussinitiative abgewiesen.


Die Beschwerdeführer beantragten die Ungültigerklärung der Volksinitiative, da die Initiative diversen bundesrechtlichen Vorgaben widerspreche. Die Verkehrsflussinitiative zielt im Wesentlichen darauf ab, dass mit einer Änderung des Strassengesetzes auf Kantonsstrassen innerorts, die auch durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden und wo generell die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt, der Verkehrsfluss weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden darf. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil alle Beschwerdepunkte der Beschwerdeführer abgewiesen und damit die Gültigkeit der Verkehrsflussinitiave bestätigt.

Der Regierungsrat hat auf den 1. Mai 2026 eine Änderung der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vorgenommen. Er setzt damit ein Postulat des Kantonsrats um, welches die Übertragung der Kompetenz für Verkehrsanordnungen auf städtischen Kantonsstrassen von der Stadt an den Kanton fordert. Der Regierungsrat hatte bei der Ankündigung der Verordnungsänderung darauf hingewiesen, dass er auf die Herabsetzungen der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen verzichte, bis die Stimmberechtigten über die hängige Verkehrsflussinitiative abgestimmt haben werden.

Nach dem Bundesgerichtsurteil zur Verkehrsflussinitiative kann diese Abstimmung nun durchgeführt werden. Die Abstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag wird am 27. September 2026 stattfinden.

Der Regierungsrat bleibt bei seiner Haltung, bis zum Volksentscheid über die Verkehrsflussinitiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrats grundsätzlich auf weitere Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen zu verzichten. Die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten innerorts bleiben mit Ausnahme der bereits eingeführten Abweichungen somit auf dem gesamten Kantonsstrassennetz bei der generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:

Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verkehrsflussinitiative ab ---


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 Kantonale Verwaltung Schaffhausen (Firmenporträt)

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