Das SEM hat die Lage in Syrien seit dem Sturz der Regierung von Bashar al-Assad am 8. Dezember 2024 eng verfolgt. Zudem hat es im November 2025 eine Fact-Finding-Mission nach Syrien und in den Libanon durchgeführt. Basierend auf daraus gewonnen Erkenntnissen und anderen Informationen hat das SEM seine Asylpraxis aktualisiert. Ab 1. Mai 2026 wird es wieder über Asylgesuche von syrischen Staatsangehörigen entscheiden. Zurzeit sind rund 850 Asylgesuche von Personen aus Syrien erstinstanzlich hängig. Mehrere andere europäische Staaten, unter ihnen Deutschland, Österreich und Frankreich, entscheiden ebenfalls wieder ganz oder teilweise über Asylgesuche von Syrerinnen und Syrern.
Das SEM prüft nach dieser Anpassung der Asylpraxis wieder jedes Asylgesuch im Einzelfall. Zurzeit geht das SEM davon aus, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht. Der Vollzug einer Wegweisung in diese Regionen kann angeordnet werden, wenn begünstigende Umstände vorliegen und die Betroffenen bei einer Rückkehr nicht in eine existenzbedrohende Situation geraten. Angesichts der weiterhin volatilen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Situation geht das SEM jedoch davon aus, dass diese begünstigenden Umstände bei vielen Asylsuchenden noch nicht gegeben sein werden.
Parallel dazu lanciert das SEM ein Rückkehrhilfeprogramm für Personen, die freiwillig nach Syrien zurückkehren. Neben den Start- und Projekthilfen aus dem EU Reintegration Programme (EURP) von Frontex von bis zu 2600 Euro pro Person wird ein zusätzlicher Schweizer Betrag von CHF 1000 pro Person ausgerichtet. Das EURP arbeitet in diesem Bereich mit den Partnerorganisationen International Returns and Reintegration Assistance (IRARA) und European Technology and Training Centre (ETTC) zusammen, welche Programme vor Ort umsetzen. Im zweiten Halbjahr 2025 sind 60 Personen mit Rückkehrhilfe aus der Schweiz nach Syrien zurückgekehrt.
Asylentscheide seit Dezember 2024 ausgesetzt
Das SEM hatte am 9. Dezember 2024 aufgrund des Machtwechsels in Syrien beschlossen, bis auf weiteres über keine Asylgesuche von Personen aus Syrien zu entscheiden. Aufgrund der volatilen politischen Lage konnte das SEM nicht mehr fundiert prüfen, ob im Einzelfall das Risiko einer Verfolgung bestand. Seit dem 1. September 2025 entscheidet das SEM wieder über Gesuche von vulnerablen Personen, die keine flüchtlingsrechtlich relevanten Gründe geltend machen. Zudem prüft es seit diesem Zeitpunkt bei schwer straffälligen Personen, ob Wegweisungen vollzogen werden können.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Das SEM entscheidet wieder über Asylgesuche von Syrerinnen und Syrern...' auf Swiss-Press.com |
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