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Stromreserveverordnung: Bundesrat startet Vernehmlassung



Bundesamt für Energie BFE


15.04.2026, Mit einer Stromreserve sichert die Schweiz ihre Stromversorgung in ausserordentlichen Situationen ab. Diese Versicherungslösung verankerte das Parlament im Juni 2025 im Stromversorgungsgesetz. Sie soll die bestehende Winterreserveverordnung ablösen, die im Zuge der Energiekrise 2022/23 erlassen wurde. Für die Umsetzung des Gesetzes hat der Bundesrat am 15. April 2026 die Stromreserveverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte können sich bis am 5. August 2026 dazu äussern.


Gemäss Stromversorgungsgesetz besteht die Stromreserve aus drei Instrumenten, die sowohl auf der Produktions- als auch auf der Verbraucherseite aktiviert werden können:

- Wasserkraftreserve

- thermische Reserve mit Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen

- verbrauchsseitige Reserve (vertraglich vereinbarte Reduktion des Stromverbrauchs durch Grossverbraucher)

Künftig soll auch die Möglichkeit einer Speicherreserve offengelassen werden. Die Stromreserveverordnung konkretisiert diese Instrumente und legt fest, wer teilnehmen kann und wie lange die Teilnahme dauert. Die Verordnung macht weiter Vorgaben, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Bestandteile der Stromreserve eingesetzt werden.

Gemäss Gesetz tragen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten die Kosten der Stromreserve. Teilnehmer an der verbrauchsseitigen Reserve können sich diese Kosten unter gewissen Voraussetzungen zurückerstatten lassen. Die Verordnung legt dazu die Bestimmungen fest.

Weitere Verordnungsanpassungen betreffen im Wesentlichen die bundesinterne Datenweitergabe der Füllstände der Speicherseen, Bestimmungen beim Wechsel des Energieträgers und Bestimmungen bezüglich der Information der Öffentlichkeit.

Die Verordnungsbestimmungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2027 in Kraft.


Medienkontakt:
Bundesamt für Energie (BFE)
Medienstelle
media@bfe.admin.ch
+41 58 460 81 52


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Bundesamt für Energie BFE:

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist das Kompetenzzentrum für Fragen der Energieversorgung und der Energienutzung im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Das BFE schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisenfeste, breit gefächerte, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. BFE sorgt für hohe Sicherheitsstandards bei der Produktion, dem Transport und der Nutzung von Energie. Sie schafft die Rahmenbedingungen für einen effizienten Strom- und Gasmarkt sowie eine angepasste Infrastruktur.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Stromreserveverordnung: Bundesrat startet Vernehmlassung ---


Weitere Informationen und Links:
 Bundesamt für Energie BFE (Firmenporträt)

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