Seit über 30 Jahren pflegen die Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich des Arbeitsmarktes eine Kooperation. Mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden und der gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil sowie einer koordinierten Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen werden Synergien effizient genutzt. Damit dieses Erfolgsmodell auch künftig auf einem soliden rechtlichen Fundament steht, lancieren die Regierungen der beiden Kantone in enger Absprache eine Revision ihrer Gesetzgebung.
Hauptgrund dafür ist eine zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen in der Gesetzgebung der beiden Kantone vor allem die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht rechtsgenügend abbilden. Mit der Revision werden vorhandene Gesetzeslücken geschlossen und eine neue interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen geschaffen.
Die bestehenden Vereinbarungen über das RAV und die Arbeitslosenkasse werden formell und präzisierend an die übergeordnete Bundesgesetzgebung angepasst.
Mehrwert für den Arbeitsmarkt
Für die Regierungen beider Kantone bietet die Revision einen klaren Mehrwert: «Mit der Vervollständigung der Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit stärken wir unsere Arbeitsmarktbehörden. Arbeitgebende und Stellensuchende profitieren weiterhin von fachkundiger Beratung aus einer Hand – gleichzeitig erfüllen wir die Vorgaben des Bundes», hält der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest. «Wir sind überzeugt, dass die Revision den Mehrwert des kantonsübergreifenden Vollzugs der Arbeitslosenversicherung festigt», ergänzt Daniel Wyler, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements Obwalden.
Die Regierungen von Nidwalden und Obwalden schicken nun ihre Revisionspakete zur Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung in die externe Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 30. Juni 2026. Nach der Auswertung der Eingaben werden die jeweiligen Vorlagen im Obwaldner Kantonsrat sowie im Nidwaldner Landrat behandelt. Ziel ist es, die Revisionen Anfang 2027 in Kraft zu setzen.
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Obwalden wurde vorerst von Kelten und Römern besiedelt, bis sich ab 700 nach Christus Alemannen zwischen Brünig und Vierwaldstättersee niederliessen. 1291 beteiligte sich Obwalden zusammen mit Nidwalden an einem Landfriedensbündnis mit den Nachbarorten Uri und Schwyz (Gründung der Eidgenossenschaft). Im 14. Jahrhundert begründete Obwalden eine eigene Landesherrschaft. 1403 beteiligte sich Obwalden auf der Suche nach Absatzmärkten für Vieh und Käse an der 'ennetbirgischen Politik' Uris und half an der Eroberung der Leventina mit.
Rund hundert Jahre später wurde der Solddienst für fremde Kriegsherren wirtschaftlich bedeutend. Auf diese Weise wohlhabend gewordene ehemalige Söldner bestimmten als Inhaber der höheren Ämter während Jahrhunderten die politischen Geschicke des Landes. Mit der Helvetik (1798 - 1803) verlor Obwalden zwar vorübergehend seine Eigenständigkeit, die Bevölkerung erlangte aber erstmals politische Grundrechte. 1815 schlossen sich Kloster und Talgemeinde Engelberg Obwalden an. 1832 schlossen sich in Sarnen die konservativen Orte zum 'Sarnerbund' zusammen.
Mit dem 1857 begonnenen Bau der Brünigstrasse und der Eröffnung der Brünigbahn (1888) sowie der Pilatusbahn (1889) wird Obwalden eine touristische Destination. Engelberg war schon im 18. Jahrhundert ein Reiseziel. Im frühen 20. Jahrhundert betrieb Obwalden eine fortschrittliche Energiewirtschaft. Verfassungskämpfe im Innern bestimmten die Politik der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Nach 1950 erfolgte die Ansiedlung von neuen, inzwischen weltweit exportierenden Industrien.
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Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Kantonale Verwaltung Obwalden (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Kantone festigen mit Revision ihr Erfolgsmodell im Arbeitsmarkt...' auf Swiss-Press.com |
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