Im Zentrum des zweiten Länderbesuchs steht ein Austausch über die seit der ersten Evaluation im Jahr 2022 erzielten Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Zudem sollen bestehende Herausforderungen im Bereich von Unterstützung, Schutz und Strafverfolgung diskutiert werden. Die GREVIO-Expertinnen und -Experten beurteilen dabei insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Europarats aus dem ersten Evaluationszyklus.
Austausch mit Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft
Während ihres Aufenthalts trifft die GREVIO-Delegation Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesstellen wie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), des Bundesamts für Statistik oder der Armee. Im Zentrum stehen Fragen der Finanzierung von Massnahmen, der Datenerhebung, der Ausbildung von Strafverfolgungsbehörden sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft.
Neben Gesprächen auf Bundesebene trifft GREVIO auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden. So sind Besuche in den Kantonen Tessin und Freiburg vorgesehen, unter anderem bei einer Opferhilfe-Beratungsstelle sowie bei der neuen Abteilung für Gewaltmedizin am Freiburger Spital. Auch ein Dialog mit der Zivilgesellschaft ist geplant.
Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist in der Schweiz seit dem 1. April 2018 in Kraft. Das EBG ist für die Berichterstattung der Schweiz an den Europarat zuständig. Mit dem Monitoring durch GREVIO überprüft der Europarat, wie die Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und koordiniertes Vorgehen umsetzen. Zudem erstellt die Schweiz regelmässig Staatenberichte zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Den zweiten Staatenbericht zuhanden des Europarats hat der Bundesrat am 26. September 2025 verabschiedet.
Gestützt auf die Ergebnisse der zweiten Evaluation wird GREVIO bis Ende 2026 neue Empfehlungen an die Schweiz verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, die Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter zu stärken. Zudem werden sie in die zukünftige nationale Strategie Gewalt einfliessen, die das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam erarbeiten.
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Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.
Das Gleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot bilden die Grundlage für die Tätigkeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.
Die Aktivitäten des EBG zielen auf die Umsetzung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung. Sie gliedern sich in die Bereiche Recht, Arbeit, Gewalt sowie Finanzhilfen und Ressourcen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Europarat evaluiert die Fortschritte der Schweiz bei der Bekämpfung von Gewalt g...' auf Swiss-Press.com |
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