Angetrieben von seinem starken Sinn für soziale Fragen, hat Villi Hermann seine Laufbahn in den 1970er-Jahren mit Filmen an der Grenze zwischen Dokumentation und Fiktion begonnen. Sein erster Langfilm «San Gottardo» (1977) wurde an den Filmfestspielen von Cannes in der Sektion «L’Air du temps» gezeigt und gewann den Silbernen Leoparden des Filmfestivals Locarno. Mit international besetzten Werken wie «Matlosa» (1981), «Innocenza» (1986) und «Bankomatt» (1989) war Villi Hermann in den 1980er-Jahren ein viel beachteter und anerkannter Vertreter des Schweizer Filmschaffens an grossen Festivals weltweit, darunter den Internationalen Filmfestspielen von Venedig und der Berlinale.
1981 gründete Villi Hermann seine Produktionsfirma Imagofilm Lugano und widmete sich zunächst seinen eigenen Filmprojekten. Zugleich engagierte er sich zunehmend für die Förderung junger Talente und begründete so eine wachsende Gemeinschaft von lokalen Filmschaffenden. Seit Ende der 2000er- Jahre unterstützt er gezielt Filmproduktionen des Tessiner Nachwuchses – zum Beispiel von Alberto Meroni, Erik Bernasconi, Niccolò Castelli oder Francesco Rizzi – ein und trägt damit entscheidend zur Entstehung einer «neuen Welle» des Tessiner Films bei.
Der Ehrenpreis für Villi Hermann würdigt das Werk eines bedeutenden Filmemachers und die künstlerische Kraft eines Menschen, der den italienischsprachigen Schweizer Film gestärkt und dessen eigenständige Identität mitdefiniert hat.
Die Preisverleihung
Die Verleihung des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 27. März 2026 im Kongresshaus Zürich statt. Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur BAK mit den Partnerinnen SRG SSR und der Association «Quartz» Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert. Weitere Informationen finden Sie auf www.quartz.ch.
Medienkontakt:
Für Interviewanfragen
Emma Isolini
media@quartz.ch
Bundesamt für Kultur
Daniel Menna
Stv. Leiter Stabsstelle Kommunikation
+41 58 469 69 50
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Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Bundesamt für Kultur (BAK) (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Der Ehrenpreis des Schweizer Filmpreises 2026 geht an Villi Hermann...' auf Swiss-Press.com |
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