Die im Jahr 2023 als Pilotprojekt lancierten trilateralen Abkommen zwischen dem Kanton, den Gemeinden und kulturellen Einrichtungen sollen die Kulturinstitutionen nachhaltig stärken, indem sie ihnen einen festen, vorhersehbaren Finanzierungsrahmen sichern. Dieser basiert auf klaren Zielsetzungen und bietet messbare Indikatoren wie künstlerische Tätigkeit, Besuchszahlen, Kulturvermittlung, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit und Nachhaltigkeit. Das nach dreijähriger Laufzeit durchgeführte Controlling hat deutliche positive Auswirkungen aufgezeigt.
Die begünstigten Institutionen konnten Projekte langfristig planen, ihre Finanzierung konsolidieren und ihre Glaubwürdigkeit gegenüber privaten Geldgebern, insbesondere Stiftungen, stärken. Das gemeinsame Engagement der Gemeinden und des Kantons stellt eine Garantie für die Seriosität der Strukturen dar – ein besonders wichtiger Aspekt in einem Kontext knapper werdender privater Finanzmittel. Ausserdem konnten die Abkommen den administrativen Aufwand sowohl für die Begünstigten als auch für den Kanton reduzieren. In einigen Institutionen führten sie zudem zu verbesserten Lohnbedingungen.
Auf kantonaler Ebene ermöglicht dieses Unterstützungsmodell eine verbesserte Planbarkeit der Finanzmittel, und es orientiert sich an der Praxis der anderen Westschweizer Kantone. Gleichzeitig ergänzt es die bestehenden bilateralen Leistungsaufträge, insbesondere in den Bereichen darstellende Künste und Kulturerbe – Sparten, die nicht unter die trilateralen Abkommen fallen.
Aufgrund dieser Feststellungen beschloss das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, das Prinzip der aktuellen trilateralen Vereinbarungen fortzuführen sowie das Systems schrittweise auszuweiten. Allgemeine Zielsetzungen sowie klare Zulässigkeitskriterien wurden definiert, um den Rahmen für diese Ausdehnung festzulegen. Letztlich werden rund zwanzig aktive Strukturen von der Erweiterung begünstigt sein, insbesondere in den Bereichen Literatur, Musik, bildende und audiovisuelle Kunst.
Mit diesem Vorgehen bekräftigt der Kanton Wallis aufs Neue seinen Willen, die Kulturakteurinnen und Kulturakteure gezielt, nachhaltig und koordiniert zu unterstützen, da sie zur Dynamik, Vielfalt und kulturellen Ausstrahlung der Region beitragen.
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Das um 25 v. Chr. von den Römern eroberte und danach zur Provinz Rätien gehörende Gebiet wurde im 5. Jahrhundert im Bereich des Unterwallis von Burgundern besetzt, während sich im heutigen Oberwallis Alemannen niederliessen. 999 kam die Grafschaft Wallis an den Bischof von Sitten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eroberten die bäuerlichen Gemeindeorganisationen (die 7 Zenden) des Oberwallis das inzwischen zu Savoyen gehörende Unterwallis und unterstellten es bis 1798 ihrer Verwaltung.
Im 16. Jahrhundert erzwang das Wallis die Unabhängigkeit von bischöflicher Herrschaft. 1802 erklärte Napoleon I. das Gebiet zur unabhängigen Republik und 1810 zum französischen Département du Simplon. 1815 trat das Wallis als 22 Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Eine Verfassung wurde 1907 verabschiedet, die Frauen des Kantons sind seit 1970 wahlberechtigt.
Finden - erleben - verstehen. Über dem Talboden flimmert die Hitze. Durch Wälder und Rebberge murmelt das Wasser in den Suonen.
Von Gletschern her weht ein kühler Wind. Die Berggipfel sind hier dem Himmel ein bisschen näher als andernorts. Wie ein blaues Band die Rhone, gespeist von unzähligen Bächen aus steilen Seitentälern, im rauhen Goms stürmisch, im Unterwallis beschaulicher. Sie zieht vorbei an Bergdörfern mit sonnengebräunten Holzhäusern, vorbei an Städten mit alter Geschichte und neuen Impulsen, vorbei an Obstgärten und Rebbergen, bis zur Einmündung in den Genfersee. Eine Landschaft, geprägt von Gegensätzen, schroffen Felsen, Hochalpen, deutscher und französischer Sprache und Mentalität. Land der Viertausender, Land der grössten Gletscher, Land der Alpenpässe.
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| Kantonale Verwaltung Wallis (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Trilaterale Abkommen - Positive Bilanz und Ausdehnung auf weitere Kulturstruktur...' auf Swiss-Press.com |
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