Die Durchsuchungen fanden in den Räumlichkeiten mehrerer Organisationen statt, die gegen Bezahlung Unterschriften sammeln. Mehrere Personen wurden im Auftrag der BA von fedpol als Auskunftspersonen befragt.
Die Durchsuchungen und Vernehmungen erfolgten im Rahmen mehrerer Strafverfahren wegen Verdachts auf Wahlbetrug (Art. 282 Schweizerisches Strafgesetzbuch, StGB). Die Verfahren laufen derzeit gegen verschiedene natürliche Personen und gegen Unbekannt. In diesem Zusammenhang haben die Bundesanwaltschaft und fedpol bereits in den letzten Jahren Durchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt.
30'000 verdächtige Unterschriften
Die BA hat die verschiedenen Verfahren aufgrund mehrerer Strafanzeigen eröffnet, von denen die meisten von der Bundeskanzlei stammen. Seit Oktober 2022, als die erste Strafanzeige der Bundeskanzlei bei der BA einging, wurden der BA und fedpol rund 30 000 Unterschriften gemeldet, bei denen der Verdacht auf Fälschung besteht. Die Unterschriften wurden für rund zwanzig eidgenössische Volksinitiativen gesammelt. Die Bundesbehörden erhalten laufend neue Anzeigen. Deren Bearbeitung erfordert einen erheblichen Prüfungs- und Ermittlungsaufwand, der mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird.
Die Überprüfung der Echtheit einer Unterschrift ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Angesichts der Menge der gesammelten Daten hat fedpol IT-Tools entwickelt, die eine erste Sortierung und vorläufige Analyse der Informationen ermöglichen, insbesondere mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz. Diese Tools dienen dazu, die Analysearbeit zu unterstützen und effizienter zu gestalten, wobei die endgültige Bewertung der Unterschriften systematisch von Spezialisten von fedpol vorgenommen wird.
Die Überprüfung der Echtheit der zahlreichen Unterschriften ist jedoch nicht der einzige Grund, warum diese strafrechtlichen Ermittlungen so komplex sind. Dass die Unterschriftensammler rechtlich nicht verpflichtet sind, identifizierbar zu sein, erschwert die Ermittlungen zusätzlich. Dies insbesondere, wenn es darum geht, einen Zusammenhang zwischen einem Sammler und möglichen Fälschungen herzustellen. Hinzu kommt, dass es sich bei den Unterschriftensammlern, deren Vergütung von der Anzahl der gesammelten Unterschriften abhängt, häufig um junge, im Ausland wohnhafte Personen handelt. Trotz dieser Herausforderungen schreiten die Ermittlungen dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit fedpol kontinuierlich voran. Es sei daran erinnert, dass für alle Verfahrensbeteiligten die Unschuldsvermutung gilt.
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| Bundesamt für Polizei fedpol (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Mehrere Hausdurchsuchungen und Vernehmungen im Rahmen von Verfahren wegen mutmas...' auf Swiss-Press.com |
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