Die Steuergesetzrevision Schätzungswesen bewirkte Anpassungen in der Liegenschaftsbewertung, so dass künftig die bundesrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Im Zuge der Umsetzung wurden bis Ende Dezember 2025 rund 265'000 Schätzungsverfügungen an die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer verschickt. Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte, die für die Steuererklärung 2025 massgebend sind.
Neuschätzungen für 93 Prozent der Liegenschaften verschickt
Von den insgesamt rund 285'000 Liegenschaften konnten bisher rund 93 Prozent der Neuschätzungen zugestellt werden.
Für Liegenschaften, für die teilweise noch Revisions- oder Schätzungsbegehren nach altem Recht hängig sind oder bei denen die Gemeindesteuerämter oder das Kantonale Steueramt Mutationen oder spezifische Objektdaten nachpflegen müssen, ist mit einer Übergangsphase zu rechnen. Dafür ist denn auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Gründe für die noch offenen Verfügungen
Bei den noch zu überprüfenden Verfügungen handelt es sich um Fälle, die aus verschiedenen Gründen die Qualitätssicherung des Bewertungsmodells nicht bestanden haben. Das neue Bewertungsmodell greift auf den alten, bestehenden Datenbestand zurück. Bei der Übertragung dieser Datensätze kann sich ergeben, dass die früher gespeicherten Angaben unvollständig, widersprüchlich oder veraltet sind. Das neue Modell bemerkt, dass eine Schätzungsverfügung so nicht stimmen kann. Solche Liegenschaften werden im System als nicht schätzbereit zurückgestellt. Die Angaben müssen zuerst sorgfältig geklärt und berichtigt werden, um korrekte und rechtssichere Verfügungen versenden zu können. Diese Prüfungen sind aufwändig. Das Kantonale Steueramt setzt alles daran, um die offenen Fälle rasch abzuarbeiten, so dass die betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer ihre Schätzungswerte zeitnah erhalten.
Einreichen der Steuererklärung 2025
Liegen bis zum Ausfüllen der Steuererklärung 2025 noch keine neuen Schätzungswerte vor, ist für die Steuererklärung der bisherige Schätzungswert der Liegenschaft einzusetzen. Die neuen Schätzungswerte werden bei der definitiven Veranlagung berücksichtigt und korrigiert. Die definitive Veranlagung erfolgt erst nach Festsetzung der neuen Schätzungswerte und nach Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens.
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Der Kanton Aargau besteht in seiner heutigen Form erst seit dem 19. März 1803.
An diesem Tag verfügte Napoléon Bonaparte mit der Mediationsakte die Erweiterung des damals nur aus dem Berner Aargau bestehenden Kantons um die Kantone Baden und Fricktal. In den vorhergehenden Jahrhunderten war der Aargau Siedlungsgebiet für Helvetier, Römer und Alamannen, die Keimzelle des Habsburgerreichs und Untertanengebiet der Alten Eidgenossenschaft. Politiker aus dem Aargau waren massgeblich an der Schaffung des Schweizerischen Bundesstaates von 1848 beteiligt.
Obwohl der Aargau heute von der Einwohnerzahl her der viertgrösste Kanton der Schweiz ist, wird er vor allem als Energie- und Durchfahrtskanton wahrgenommen und bekundet Mühe, sich zwischen den Zentren Basel, Bern und (vor allem) Zürich als eigenständige Region zu behaupten.
Ein Kunst- und Kulturkanton mit einer faszinierenden Region für Naturforscher, Kulturliebhaber, Kunstfreunde, Sportbegeisterte, Geniesser und Familien. Ein Kanton des Wassers mit den Flüssen - Rhein - Aare - Limmat - Reuss und dem Hallwilersee im Seetal. Eine Region für einen abwechslungsreichen Aufenthalt, sei es in einem der Schlösser oder Burgen, auf einer Tour in die Thermen oder bei einem Streifzug durch Weinberge, Jurawälder und stille Täler. Der Aargau grenzt an Basel, Bern, Solothurn, Luzern, Zug, Zürich und im Norden an Deutschland.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Kantonale Verwaltung Aargau (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Rund 93 Prozent der Liegenschafts-Neuschätzungen sind versendet...' auf Swiss-Press.com |
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