Der Regierungsrat hat im November 2024 eine vertiefte Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die beiden Areale «Salina Raurica» und «Bredella Ost» in Pratteln auf ihre Eignung als Ein- Standort-Option für das Kantonsspital Baselland zu überprüfen. Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Studie vor.
Zu viele Nachteile am Standort «Bredella Ost»
Die Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, dass sich die beiden geprüften Standorte hinsichtlich der betrieblichen Eignung grundsätzlich kaum unterscheiden, die Variante «Bredella Ost» jedoch in der Beurteilung planerischer und prozessualer Themen abfällt. Dies hauptsächlich aus drei Gründen:
Das Areal ist hinsichtlich Landerwerb und damit verbundenen Verpflichtungen betreffend bestehende Mietverhältnisse mit grossen Unsicherheiten und hohen Kosten behaftet. Die Integration des Spitals in die städtebauliche Planung von Pratteln ist sehr anspruchsvoll. Die seitens Pratteln geplante Gemeindeentwicklung würde verändert. Spätere städtebauliche Optimierungen am Spitalneubau könnten wiederum negative Auswirkungen auf einen funktional optimalen Spitalbetrieb haben.
Die Spitalnutzung am Standort «Bredella Ost» erzeugt mehr Verkehr als bisher für das Gesamtareal vorgesehen ist. Dies hätte negative Auswirkungen auf das bereits stark belastete Strassennetz und erforderte ein Mobilitätsmanagement an der Quelle oder eine Anpassung bei der Verkehrsinfrastruktur. Auf Basis dieser Erkenntnis folgte der Regierungsrat der Empfehlung der beauftragten Arbeitsgruppe, mit dem Areal «Salina Raurica Ost» als Ein-Standort-Option für das KSBL in die Schlussevaluation zu gehen. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretungen der Bau- und Umweltschutzdirektion, der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, der Gemeinde Pratteln, dem KSBL sowie externen Planungs-, Architektur- und Verkehrsbüros.
Kantonaler Planungsprozess nötig In der Studie ist zugleich festgehalten, dass die zeitlichen Vorgaben des Regierungsrats auch für den Standort «Salina Raurica Ost» mit der geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2036 zu ambitioniert sind und aufgrund von Erfahrungen aus vergangenen Entwicklungsprojekten als nicht realistisch eingeschätzt werden. Eine Inbetriebnahme in zehn Jahren ist nur bei einem durchgehend optimalen Projektablauf erreichbar. Beschleunigungsmassnahmen wie Parallelplanungen und das Auslösen vorbereitender Arbeiten vor politischen Entscheiden müssten umgehend an die Hand genommen werden. Neben der Landanbindung wären weitere Aufgaben zeitnah anzugehen, so unter anderem die zusätzliche Flächensicherung für eine funktionale Spitalerweiterung und spätere Ersatzneubauten, eine Verbesserung der Anbindung an den ÖV (Busanbindung, evtl. Wiedererwägung Tramerschliessung) sowie die Sicherstellung von notwendigen Lärmschutz-Massnahmen. Mit dem definitiven Standortentscheid müssten die obigen Themen geklärt und mit einem Eintrag im Kantonalen Richtplan politisch bestätigt werden.
Standort-Entscheid im ersten Quartal 2026 geplant
Der Regierungsrat hat nun die Abschlussevaluation zwischen den beiden Standort-Optionen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2026 vorliegen, sodass der Regierungsrat Ende März 2026 seinen Entscheid fällen und dem Landrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten kann.
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Ursprünglich wurde dieser Artikel am 19.12.2025 auf der Website des Kantons Basel-Land veröffentlicht.
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Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.
Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.
Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.
Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Kantonale Verwaltung Basel Land (Firmenporträt) | |
| Artikel '«Salina Raurica Ost» als Ein-Standort-Option für das Kantonsspital Baselland in ...' auf Swiss-Press.com |
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