Das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell hat im Auftrag des Gesundheitsamts im November 2025 Testkäufe in acht Verkaufsstellen im Kanton durchgeführt. Jugendliche unter 16 Jahren versuchten dabei gleichzeitig Bier und Zigaretten zu erwerben, sofern beide Produkte im Sortiment vorhanden waren. Die Abgabe von Bier an unter 16-jährige ist in der Schweiz verboten. Zigaretten dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Gemischte Ergebnisse
Drei Verkaufsstellen hielten sich an die Jugendschutzbestimmungen und verkauften weder Alkohol noch Tabak. Vier Verkaufsstellen fragten nach dem Alter und verkauften den Jugendlichen das Bier, nicht aber die Zigaretten. Eine Verkaufsstelle fragte nicht nach dem Alter und verkaufte den Testkaufpersonen beide Produkte.
Diese Resultate zeigen: Der Jugendschutz wird nicht bei allen Produkten gleich konsequent umgesetzt. «Es ist besorgniserregend, dass Bier bewusst an unter 16-Jährige verkauft wurde. Das darf nicht sein», sagt Mathias Cajochen, Leiter des Gesundheitsamts.
Warum der Jugendschutz wichtig ist
Beide Produkte sind nicht harmlos. Wer früh Suchtmittel wie Alkohol und Tabak konsumiert, hat ein höheres Risiko für Abhängigkeit und gesundheitliche Probleme. Zudem befindet sich das Gehirn im Jugendalter in einer sensiblen Entwicklungsphase. Alkohol und Nikotin können die Entwicklung der Gehirnstruktur beeinflussen, was sich beispielsweise auf die Konzentrations- und Lernfähigkeit auswirken kann. Die Einschränkung des Zugangs zu diesen Produkten ist deshalb ein wichtiger Pfeiler der Prävention. «Wir erwarten von Verkaufsstellen, ihre Mitarbeitenden mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln regelmässig zu schulen und sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. So können wir die Jugendlichen vor den negativen Konsequenzen des Konsums schützen», fordert Andrea Niederhauser, kantonale Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention. Hilfsmittel und Unterstützung zur Umsetzung des Jugendschutzes sind auf der Webseite der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen zu finden, unter www.ai.ch/jugendschutz.
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E-Mail: kommunikation@ai.ch
Ursprünglich wurde dieser Artikel am 23.12.2025 auf der Webseite des Kantons Appenzell Innerrhoden veröffentlicht.
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Die ersten menschlichen Funde im Appenzellerland gehen auf die wärmere Zwischeneiszeit, d. h. auf die Jahre 40'000 bis 30'000 v. Chr. zurück. Bei Grabungen in dem in der Südostwand des Ebenalpstocks gelegenen Wildkirchli wurden nicht nur Bärenknochen gefunden, sondern auch bearbeitete Steine aus dem Weissbach-Schwende-Tal, welche Menschen zu jener Stelle hinaufgetragen haben müssen.
Die ältesten menschlichen Werkzeugfunde gehen auf die Bronzezeit zurück. Im Gebiet von Appenzell sind dies zwei Bronzebeile, die in den Forren zwischen Appenzell und Weissbad gefunden wurden und in die Zeit von etwa 1200 bis 1100 v. Chr. zu datieren sind. Da auch das St. Galler Rheintal bronzezeitliche Funde aufweist ist es möglich, dass diese Beile aus dem Rheintal kommen.
Gleichwohl lässt sich aus den zufälligen und spärlichen Funden nicht auf eine urzeitliche Siedlung im Appenzellerland schliessen. Vielmehr ist anzunehmen, dass Appenzell von den Wanderungen der Urzeit kaum berührt wurde. Es handelte sich somit um ein eigentliches Niemandsland zwischen den keltischen und rätisch- illyrischen Völkern.
Auch die Erschliessung des schweizerischen Mittellandes durch die Römer erfasste das Appenzellerland kaum, denn die wichtigsten Römerstrassen umgingen den Alpstein. Hingegen dürften in spätrömischer Zeit verschiedene Alpen von zu den Rätiern gehörenden Rheintalern bestossen worden sein.
Träumen Sie von spiegelblanken Seen und schwindelerregenden Felsen, von schmucken Dörfern und freundlichen Menschen? "Sönd herzlich willkomm" im Appenzellerland. Das Wander-Eldorado Appenzellerland beginnt in der sanften Hügellandschaft beim Bodensee und führt über grüne Wiesen bis zum voralpigen Säntisgebirge. Auch Wellness und Gesundheit sind bei uns keine Modewörter.
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| Kanton Appenzell Innerrhoden (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Alkohol- und Tabaktestkäufe: Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf...' auf Swiss-Press.com |
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