Wer berufsmässig Personen mit Personenwagen transportieren will (z.B. Taxi), braucht eine Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und muss erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen. Die Fahrzeuge müssen zudem mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Dieser wird zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verwendet.
Der Bundesrat will diese Regelungen vereinfachen und modernisieren. Damit erfüllt er auch mehrere vom Parlament überwiesene Motionen (16.3066 Nantermod «Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb»; 16.3068 Derder «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote» und 17.3924 Nantermod «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis»).
Änderungen bei Bewilligung und Fahrtschreiber
Konkret schlägt der Bundesrat folgende Anpassungen vor:
Berufsfahrerinnen und -fahrer benötigen keine BPT-Bewilligung mehr, wenn sie Personen transportieren (Wegfall der zusätzlichen theoretischen und praktischen Führerprüfung).
Es gelten jene medizinischen Voraussetzungen wie für die Führerausweiskategorie B (Wegfall der zusätzlichen medizinischen Anforderungen).
Die Arbeits- und Ruhezeiten können auch mittels App erfasst werden. Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen so keinen Fahrtschreiber mehr.
Hürden für Personentransporte senken
Mit den Anpassungen will der Bundesrat den berufsmässigen Personentransport den heutigen Gegebenheiten anpassen, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und auf Pflichten verzichten, die sich als nicht mehr notwendig erweisen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrerinnen und -fahrer fest.
Die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 3. April 2026.
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Ursprünglich wurde dieser Artikel am 19.12.2025 auf der Webseite des Bundesamts für Strassen (ASTRA) veröffentlicht.
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