Auf der Grundlage der in diesem Frühling durchgeführten öffentlichen Ausschreibung richtet das BAK in der nächsten Förderperiode 103 Strukturbeiträge zwischen 10'000 und 60'000 Franken pro Jahr an Schweizer Verlage aus. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfen für die Periode 2026–2028 beläuft sich auf 6,1 Millionen Franken. Von den 103 künftig geförderten Verlagen haben 62 ihren Sitz in der Deutschschweiz (60 %), 33 in der französischsprachigen Schweiz (32 %) und 8 in der italienischsprachigen Schweiz (8 %).
Mit der Verlagsförderung des Bundes soll die kulturelle Rolle der Schweizer Verlage gefördert werden. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen und Leserinnen und Lesern. Ausserdem sollen mit der Förderung die vielfältigen kulturellen Aktivitäten anerkannt werden, die die Verlage neben der Produktion der Bücher wahrnehmen. Diese Aktivitäten beinhalten beispielsweise die Lektüre von Manuskripten, das Lektorat, die Promotion und Recherche oder auch die Kontaktpflege mit den Autorinnen und Autoren. Die Strukturbeiträge ergänzen die bestehenden Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Ein neues Förderinstrument in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden
In den Jahren 2026–2028 wird ausserdem ein neues Förderinstrument im Bereich der digitalen Transformation und insbesondere der künstlichen Intelligenz eingeführt. Es soll überregionale Projekte unterstützen, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verlagen fördern und aktuelle Entwicklungen im Bereich KI für die gesamte Verlagsbranche nutzbar machen.
Die Projekte werden von den nationalen Verlegerverbänden getragen. Wie schon im aktuellen Fördermodell legt das BAK auch in diesem Bereich grossen Wert auf die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den nationalen Verbänden.
Für diese Zusammenarbeit stellt das BAK über drei Jahre verteilt insgesamt rund 300'000 Franken zur Verfügung.
Medienkontakt:
Danielle Nanchen
Leiterin Sektion Kulturschaffen
Bundesamt für Kultur (BAK)
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
+41 58 464 98 23
danielle.nanchen@bak.admin.ch
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
| Bundesamt für Kultur (BAK) (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Das Bundesamt für Kultur unterstützt 103 Schweizer Verlage...' auf Swiss-Press.com |
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