Als Vertragsstaat wurde die Schweiz am 21. Juli 2025 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Depositar des Ottawa-Übereinkommens, über den Entscheid der Ukraine informiert. Gemäss dem Ottawa-Abkommen dürfen Staaten zwar aus dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt während eines laufenden Krieges wird aber erst nach Ende des Konflikts wirksam. Eine Suspendierung sieht das Übereinkommen nicht vor.
Der Bundesrat hat entschieden, gegen die Suspendierung Einspruch zu erheben. Um eine Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch die Ukraine zu verhindern, wird die Schweiz ihren Einspruch am 17.Oktober 2025 offiziell beim Generalsekretär der Vereinten Nationen einreichen.
Personenminen verletzen und töten Menschen – Soldaten wie Zivilpersonen – nicht nur während eines bewaffneten Konfliktes, sondern auch danach. Gerade um solche Folgen zu verhindern, wurde 1997 das Ottawa-Übereinkommen abgeschlossen. Es ist ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts. Eine Aussetzung oder ein Rücktritt durch einen Vertragsstaat, der sich in einem bewaffneten Konflikt befindet, verstösst gegen das Völkerrecht und schwächt die Bemühungen für Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Der Bundesrat verurteilt den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Er ist sich der schwierigen sicherheitspolitischen Lage der Ukraine bewusst, ist jedoch der Auffassung, dass die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Ottawa-Übereinkommen trotzdem einhalten muss. Im Rahmen seiner Strategie für Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 setzt sich die Schweiz dafür ein, die negativen Auswirkungen konventioneller Waffen zu verringern und die wichtigsten internationalen Abkommen in diesem Bereich umzusetzen.
Für die Schweiz ist die humanitäre Minenräumung in der Ukraine eine Priorität. Der Bundesrat hat im September 2023 Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken genehmigt, um zivile und landwirtschaftliche Gebiete in der Ukraine zu entminen. Diese Mittel werden je zur Hälfte vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom Eidgenössischen Departemente für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert und sind für den Zeitraum von 2024 bis 2027 gedacht.
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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA koordiniert und gestaltet im Auftrag des Bundesrats die Schweizer Aussenpolitik, verfolgt die aussenpolitischen Ziele, wahrt die Interessen des Landes und fördert Schweizer Werte. Departementsvorsteher ist seit dem 1. November 2017 Bundesrat Ignazio Cassis.
Das EDA verfügt über rund 170 sogenannte Aussenstellen rund um Globus. Zu diesen Aussenstellen zählen Botschaften, Konsulate, Kooperationsbüros und ständige Missionen bei internationalen Organisationen.
Die Zentrale des EDA befindet sich in Bern und gliedert sich in ein Generalsekretariat, ein Staatssekretariat und vier Direktionen.
| Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Die Schweiz erhebt Einspruch gegen die Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch ...' auf Swiss-Press.com |
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