Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat am 27. Juni 2025 Empfehlungen im Zusammenhang mit der Rekrutierung zum Militärdienst mit Einschränkungen abgegeben. Aus Sicht der Kommission gibt es vor allem Verbesserungspotential bei der Verankerung der Beurteilungskriterien sowie der Einhaltung der Vorgaben des Bundesrates.
Keine Gesetzesverankerung der Tauglichkeitskriterien
Der Bundesrat zeigt sich offen für Verbesserungen im Bereich der medizinischen Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit, spricht sich jedoch gegen pauschale gesetzliche Regelungen aus, die der Komplexität und Dynamik medizinischer Einschätzungen nicht gerecht würden.
Konkret lehnt der Bundesrat die Empfehlung ab, die Kriterien für die Militärdiensttauglichkeit gesetzlich zu verankern. Aufgrund des Sonderstatusverhältnisses bei der Rekrutierung sei eine detaillierte gesetzliche Regelung nicht erforderlich. Die bestehenden Regelungen auf Verordnungs- und Reglementsstufe sind aus Sicht Bundesrat ausreichend und flexibel genug, um medizinischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
So sind auch die Voraussetzungen und Vorgaben für Neubeurteilungen durch die medizinischen Fachkommissionen und die «Nosologia Militaris» bereits ausreichend geregelt. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Empfehlung ab, welche eine zusätzliche Definition auf Verordnungsebene fordert.
Einheitliche Tauglichkeitsentscheide und Schulungen
Die Empfehlung zur Prüfung einer Gesetzesrevision für den Informationsaustausch zwischen medizinischen Fachpersonen und der Fachstelle Personensicherheitsprüfung wird vom Bundesrat unterstützt. Eine entsprechende Klärung ist Teil der laufenden Revision des Informationssicherheitsgesetzes.
Auch die Wichtigkeit einheitlicher Tauglichkeitsentscheide bekräftigt der Bundesrat und unterstützt deshalb die empfohlenen übergeordnete Schulungen für neue Ärztinnen und Ärzte. Die bestehenden Verfahren und Ausbildungen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Beurteilung, wobei auch individuelle medizinische und soziokulturelle Aspekte berücksichtigt werden.
Das Beschwerderecht soll neben den Angehörigen der Armee auch den Stellungspflichtigen offenstehen – dies wird in der Praxis bereits umgesetzt und soll in einer künftigen Gesetzesrevision festgeschrieben werden. Der Bundesrat unterstützt diese Empfehlung, betont jedoch, dass eine Gesetzesanpassung keine missbräuchliche Verzögerung der Dienstpflicht ermöglichen darf.
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