Die Marktüberwachung wird schweizweit durch das ESTI durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise und risikobasiert auf ihre Konformität bezüglich der Anforderungen an die elektrische Sicherheit hin überprüft.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1026 Produkte überprüft. Die Kontrollen erfolgten sowohl online als auch vor Ort in Verkaufsstellen und Fachmärkten. Darüber hinaus wurden Überprüfungen direkt bei Herstellern, auf Fachmessen sowie auf Basis von Meldungen Dritter durchgeführt.
Insgesamt wiesen 291 Produkte formelle oder technische Mängel auf - das entspricht 28% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse. Davon wiesen 213 Produkte sicherheitstechnische Mängel auf, die zu potenziellen Gefährdungen wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand führen können.
Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Rechtsgrundlagen sind die NEV und die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6). Aus diesen Gründen wurden im Berichtsjahr 65 Verkaufsverbote ausgesprochen. Von den gezielten Kontrollen waren vor allem Installationsmaterial, Haushalts- und Bürogeräte, Ladegeräte und Leuchten betroffen. Auch einzelne Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) in Industrie und Gewerbe wurden vom Markt genommen. Darüber hinaus wurden erneut zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit unzulässigen ausländischen Steckern mit einem Verkaufsverbot belegt.
Elektrogeräte mit ausländischen Steckern - insbesondere mit deutschen
Schutzkontaktsteckern (Schuko) - dürfen in der Schweiz weder an Konsumentinnen und
Konsumenten noch an die Industrie abgegeben werden. Solche Steckverbindungen können im
Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten
sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen. Zudem kann dem ESTI über das
Kontaktformular auf der Webseite
In Anwendung des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG;
SR 930.11) haben in 25 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI
mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In elf Fällen wurden diese Rückrufe bzw.
Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen
BFK unter
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung erreichten das ESTI zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen - unter anderem zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität sowie zu Steckdosen in Elektroautos, zu Komponenten für Photovoltaikanlagen wie Wechselrichter, Solarmodule oder Netzkopplungseinheiten, zu steckerfertigen Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 600W, zu Powerbanks und Hausspeicherbatterien für den Privat- und Wohnbereich sowie zum neuen Schweizer IP55-Haushaltsstecksystem für den Aussenbereich (dieses System ist sowohl staub- (IP5X) als auch strahlwassergeschützt (IPX5)).
Regelmässig wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten mit Fragen an die Marktüberwachungsstelle des ESTI, da sie sich durch die Vielzahl an Informationen in den Medien verunsichert fühlen - insbesondere im Zusammenhang mit Online-Käufen. Als Marktüberwachungsstelle sind wir jedoch primär für Wirtschaftsakteure zuständig und nicht für Endnutzer. Auch wenn wir nicht alle Fragen beantworten können, möchten wir an dieser Stelle einige grundlegende Hinweise geben.
Hinweis: Nur Geräte, die in der Schweiz angeboten werden, können durch das ESTI kontrolliert werden. Ein wesentlicher Vorteil beim Einkauf in der Schweiz ist, dass die Geräte im Falle von Problemen zurückgegeben werden können.
Bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ist von einem Kauf bzw. einer Nutzung abzusehen und dem ESTI eine Meldung zu machen.
Adresse für Rückfragen:
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1
8320
Fehraltorf
Auskunft: 058 595 18 47
Severo Nicoli
Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.
Die Tätigkeiten des ESTI sind auf das Ziel ausgerichtet, die elektrische Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachen zu gewährleisten. Weiter setzt sich das ESTI für die sichere Anwendung der Elektrizität ein, indem die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz auf einem hohen technischen Stand gehalten wird.
Schliesslich sorgt das ESTI als Leit- oder Fachbehörde dafür, dass elektrische Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen von Raum- und Umweltplanung sowie Dritter geplant, erstellt, betrieben und zurückgebaut werden. Die Aufsichts- bzw. Kontrolltätigkeiten des ESTI umfassen Niederspannungsinstallationen, Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Marktüberwachung bei elektrischen Erzeugnissen. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI (Firmenporträt) | |
Artikel 'ESTI: Sicherheit von elektrischen Erzeugnissen im Fokus...' auf Swiss-Press.com |
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