Die abermalige Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE basiert auf den aktuellen Zahlen der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes. So wird für die Jahre 2025 und 2026 mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2,8% gerechnet. Eine Erholung des Arbeitsmarktes ist damit nicht absehbar, womit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt sind. Dadurch erhalten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen bis zu achtzehn Monate KAE zu beziehen.
Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April 2025 Zusatzzölle auch auf Schweizer Waren zu erheben, hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet. Besonders betroffen von der anhaltend schwachen Konjunkturentwicklung ist die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige sind besonders auf die Inanspruchnahme von KAE angewiesen.
Die verlängerte Bezugsdauer bietet solchen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten und Absatzmärkte erschliessen. Damit soll einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt. werden. Unternehmen können so ihre Belegschaft über punktuelle Arbeitsausfälle hinweg behalten und dadurch Arbeitsplätze sichern. Weiter werden zusätzliche Massnahmen zur administrativen Entlastung im Zusammenhang mit der KAE geprüft.
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Artikel 'Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung...' auf Swiss-Press.com |
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