In ihrer Inspektion stellte die AB-BA einen Mangel an Ermittlungspersonal bei der Bundeskriminalpolizei fest. Vom Ressourcenmangel betroffen ist vor allem das sensitive Deliktsfeld Kriminelle Organisationen. In diesem werden mafiöse Strukturen bekämpft. Mit grösserer kriminalpolizeilicher Unterstützung könnte die Bundesanwaltschaft angesichts der Kriminalitätslage mehr Strafverfahren gegen kriminelle Organisationen eröffnen als derzeit möglich. Wie die AB-BA weiter feststellte, werden vorhandene Ermittlungsressourcen des Deliktsfelds Wirtschaftskriminalität regelmässig in andere Deliktsfelder verschoben, wo sie dringender benötigt werden. Dies führt zu einer geringen Priorisierung der Wirtschaftskriminalität durch die Bundeskriminalpolizei und zu tendenziell längeren Verfahren.
In ihrem Inspektionsbericht formuliert die AB-BA zuhanden der beaufsichtigten Bundesanwaltschaft drei Empfehlungen: Defizite bei der Anwendung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Bundeskriminalpolizei sollen identifiziert und behoben werden. Weiter empfiehlt die AB-BA, zu definieren, in welchen Deliktsfeldern die Bundesanwaltschaft selbständige kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeiten der Bundeskriminalpolizei erwartet, damit mehr Delikte zur Anzeige gebracht werden. Eine dritte Empfehlung bezweckt die Stärkung des gemeinsamen Steuerungsausschusses Ressourcen. Wenn für Strafverfahren nicht ausreichend Ermittlungspersonal zur Verfügung steht, ist sicherzustellen, dass im Steuerungsausschuss Ressourcen ein direkter und regelmässiger Austausch zwischen den involvierten Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei gewährleistet wird.
Die Bundeskriminalpolizei fällt nicht unter die Aufsicht der AB-BA. Die Empfehlungen der AB-BA und deren Umsetzung durch die Bundesanwaltschaft können daher den grundsätzlichen Mangel an Ermittlungspersonal bei der Bundeskriminalpolizei nicht beheben. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie das Bundesamt für Polizei (fedpol) sind gefordert, die Bundeskriminalpolizei quantitativ und qualitativ nach den Ermittlungsbedürfnissen der Bundesanwaltschaft auszurichten. Solange dies nicht in allen Deliktsfeldern der Fall ist, unterbleiben notwendige kriminalpolizeiliche Massnahmen. Rechtsstaatlich ist dies nicht zu vertreten.
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