Das ISOS führt die wertvollsten, landesweit bedeutenden Ortsbilder auf und dokumentiert sie. Die aktuellen ISOS-Ortsbildaufnahmen bilden die bauliche Entwicklung der letzten 40 Jahre in den einzelnen Ortschaften im Kanton Schaffhausen nicht ab. Daher ist eine Revision des ISOS für den Kanton erforderlich. Die Aktualisierung erfolgt in enger Zusammenarbeit des BAK mit dem Kanton. Dabei werden sowohl die Liste wie auch die Aufnahmen der Ortsbilder von nationaler Bedeutung überarbeitet. Das aktualisierte ISOS wird digital erstellt und ist dadurch einfach anwendbar.
Die Revision, die mehrere Ortsbegehungen und Recherchen erfordert, soll in vier Jahren abgeschlossen sein. Das kantonale Baudepartement wird die Gemeinden über den jeweiligen Arbeitsstand informieren und direkte Informationsanlässe durch das BAK koordinieren. Vor der Verabschiedung durch den Bundesrat wird der Kanton formell angehört werden. Die Gemeinden werden in die Anhörung einbezogen.
Nicht zum ISOS gehören die Ortsbilder von regionaler und lokaler Bedeutung, die im Zuge der ersten Bestandesaufnahme erhoben worden sind. Die Revision der Ortsbilder von regionaler Bedeutung ist Sache des Kantons. Auch diese Inhalte sollen digital erfasst werden. Das Schaffhauser Amt für Denkmalpflege und Archäologie prüft zurzeit, welche Methode und Technik dafür am besten geeignet sind.
Medienkontakt:
Marcia Haldemann
stv. Co-Leiterin Sektion Baukultur
Bundesamt für Kultur BAK
+41
58 461 89 51
marcia.Haldemann@bak.admin.ch
Flurina Pescatore
Dienststellenleiterin Amt für Denkmalpflege und Archäologie
+41
52 632 73 38
flurina.pescatore@sh.ch
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
Bundesamt für Kultur (BAK) (Firmenporträt) | |
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