Die Zinssatzverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2025 betragen der Verzugszinssatz, der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen und der Vergütungszinssatz bei bedingter Zahlungspflicht aufgrund des verminderten Zinsniveaus neu 4,5 Prozent (2024: 4,75 Prozent). Der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer sinkt auf 0,75 Prozent (2024: 1,25 Prozent).
Aus der Verminderung der Verzugs- und Vergütungszinssätze resultieren für den Bund geschätzte Mindereinnahmen von 6 Millionen Franken und für die Kantone infolge des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mindereinnahmen von 1 Millionen Franken. Allfällige Verhaltensanpassungen der steuerpflichtigen Personen sind in dieser Schätzung nicht berücksichtigt.
Neu wurde die Verordnung mit der regelgebundenen Methode, anhand welcher die Zinssätze jährlich ermittelt werden, ergänzt. Dabei basiert der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen auf dem arithmetischen Mittel der Bundesobligationen mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit. Der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen bestimmen sich durch einen Aufschlag auf dem Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen. Dieser Aufschlag variiert gemäss dem allgemeinen Zinsniveau, beträgt aber mindestens 2,75 Prozent.
Die Zinssätze umfassen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und Ergänzungssteuer.
Medienkontakt:
Adrian Grob
Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00
media@estv.admin.ch
Die ESTV beschafft den Grossteil der Bundeseinnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Sie sorgt für eine rechtsgleiche und effiziente Erhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und weiterer Abgaben.
Die ESTV erarbeitet die Rechtserlasse im Bereich des Steuerrechts und setzt zusammen mit den Kantonen die formelle Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden um.
Sie informiert über nationale Steuerfragen und leistet ihren Beitrag für ein gutes Steuerklima und für die Entwicklung des Steuerwesens.
Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (Firmenporträt) | |
Artikel 'Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025...' auf Swiss-Press.com |
Direkte Bahnverbindung Schweiz-London: Absichtserklärung unterzeichnet
Departement für UVEK, 09.05.2025Sucht Schweiz: Nein zu gefährlichen Kürzungen im Suchtbereich
Sucht Schweiz, 09.05.2025Ankunft der Excellence Crown - grosse Tauf-Gala in Basel
Reisebüro Mittelthurgau Fluss- und Kreuzfahrten AG, 09.05.2025
13:41 Uhr
Darum gibt es von Karl Lagerfeld kein Grab »
13:11 Uhr
Umstrittener Abbau von Rohstoffen: Schweizer Firma will für Trump ... »
12:31 Uhr
Make God Great Again – ein päpstliches Paralleluniversum »
05:32 Uhr
«Pass dich an oder stirb»: Der Abwehrkrieg gegen Russland zwingt ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'101'184