Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden erfolgreich die Theorieprüfung Kategorie B (Personenwagen) bestanden hat, kann den Lernfahrausweis neu auch elektronisch beziehen. Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wird vom Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (AR) ausgestellt und von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche auf dem Smartphone aufbewahrt. Wer den eLFA vorweisen will - zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle - kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.
Der eLFA ist ein Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lanciert. In Anwesenheit von Katrin Alder, Regierungsrätin des Kantons AR, und Lorenzo Cascioni, Vize-Direktor des ASTRA, wurde der eLFA an der gemeinsamen Medienkonferenz vom 3. Mai 2024 in Herisau (AR) vorgestellt.
Die für den eLFA erforderliche elektronische Brieftasche und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme - wurden vom Bund, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter entwickelt. Sie basiert auf der Vertrauensinfrastruktur, die das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsämter (asa) planen das Pilotprojekt im Jahr 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und alle Kantone auszubauen.
eLFA als nächster Schritt in der Entwicklung der E-ID
In den Grundzügen wird die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden können. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung einfliessen.
Damit setzt der Bund seine praktischen Versuche im Hinblick auf die Entwicklung der E-ID fort. Bereits im Jahr 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes getestet. Ausserdem können interessierte Behörden und Firmen seit März 2023 in einer vom Bund zur Verfügung gestellten Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur Erfahrungen sammeln.
Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet; zurzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird; dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein. Für die E-ID wird eine Vertrauensinfrastruktur aufgebaut, die es Behörden und Privaten erlaubt, weitere elektronische Nachweise - zum Beispiel den eLFA - auszustellen.
Medienkontakt:
Rolf Rauschenbach
Informationsbeauftragter E-ID
T +41 58 465 31 20
rolf.rauschenbach@bj.admin.ch
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Bundesamt für Justiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis im Kanton Appenzell Ausser...' auf Swiss-Press.com |
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