Im Frühjahr 2021 hatten Medien und Nichtregierungsorganisationen den Vorwurf erhoben, in den Zentren des Bundes (BAZ) komme es zu Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) untersuchte Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer deshalb die Gewährleistung der Sicherheit in den BAZ. In seinem Bericht vom 30. September 2021 kommt er zum Schluss, dass in den BAZ keine systematische Gewalt angewandt wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfiehlt jedoch Verbesserungen, um die Sicherheit sowohl der Mitarbeitenden als auch der Asylsuchenden zu erhöhen.
Einige dieser Empfehlungen konnte das SEM bereits auf betrieblicher Ebene umsetzen. So wurden etwa interne Abläufe angepasst oder die Präsenz des SEM im Sicherheits- und Betreuungsbereich ausgebaut. Mit einer Verordnungsänderung, die am 15. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die vorübergehende Festhaltung zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und die Durchsuchung neu geregelt. Seither hat die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle abgenommen. Weitere Empfehlungen, die eine Änderung des Asylgesetzes (AsylG) erfordern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. April 2024 zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Klare gesetzliche Grundlage
Zur Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage sollen neu die wichtigsten Aufgaben des SEM in den BAZ sowie an den Flughäfen im Asylgesetz geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden. Auch soll explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im AsylG geregelt werden.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'Mehr Sicherheit in Bundesasylzentren: Bundesrat verabschiedet Botschaft...' auf Swiss-Press.com |
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Coop-Gruppe Genossenschaft
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