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Erneute Ausrichtung einer Energiekostenzulage



Stadt Zürich

03.04.2024, Einkommensschwache Haushalte in der Stadt Zürich, deren Wohnung mit Gas, Öl oder Holz beheizt wird und die dadurch von hohen Nebenkosten betroffen sind, können auch in diesem Jahr eine Energiekostenzulage beantragen. Die Einreichung der Gesuche ist von Mitte Mai bis Ende September 2024 möglich.


Gemäss der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich seit 2023 Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich höheren Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80 000 Stadtzürcher*innen, die zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf die individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.

Voraussetzungen für die Ausrichtung erfüllt
Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. Die gemäss der Verordnung über Energiekostenzulagen berechnete Preissteigerung beträgt bei Gas 86 Prozent, bei Öl 68 Prozent und bei Holz 49 Prozent. Der Stadtrat hat darum entschieden, 2024 erneut eine Energiekostenzulage für diese Energieträger auszurichten.

Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage 2024 festgelegt
Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird. Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage im Jahr 2024 bei Wohnungen mit dem Energieträger Gas zwischen 430 (1-Personenhaushalt) und 1118 Franken (5-Personenhaushalt), bei Öl zwischen 334 (1-Personenhaushalt) und 878 Franken (5-Personenhaushalt) und bei Holz zwischen 198 (1-Personenhaushalt) und 515 Franken (5-Personenhaushalt). Für grössere Haushalte wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent für jede weitere Person erhöht. Es wird mit rund 25 000 Gesuchen und Gesamtauszahlungen von 13 Millionen Franken gerechnet.

Antragsstellung
Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden im Mai 2024 per Brief vom Amt für Zusatzleistungen über die Zulage informiert. Ein Gesuch für eine Energiekostenzulage kann voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 elektronisch oder auf Papier gestellt werden. Gesuche müssen bis am 30. September 2024 eingereicht werden.

Erstmalige Ausrichtung im Jahr 2023
Die Energiekostenzulage wurde erstmals im Jahr 2023 ausbezahlt. Dabei haben rund 40 000 Personen in 17 000 Haushalten eine Zulage erhalten. Die gesamte Auszahlungssumme betrug rund 13 Millionen Franken. Die Stadt Zürich ist überzeugt, ein wirksames Instrument geschaffen zu haben, um einkommensschwache Personen gezielt bei den Energiekosten zu entlasten. Dies bestätigte sich auch in zahlreichen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung.


Medienkontakt:
Nicole Mylonas, Direktorin, Amt für Zusatzleistungen
T +41 44 412 60 60, E-Mail nicole.mylonas(at)zuerich.ch



Über Stadt Zürich:

Die Stadt bietet mit ihrer einmaligen Lage am Zürichsee, den Alpen am Horizont, den zahlreichen Naherholungsgebieten und ihrer urbanen Vielfalt ein attraktives Ganzes.

Zürich bietet ausgezeichnete Einkaufs-, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie ein einzigartiges und vielfältiges kulturelles Angebot. Auch die Infrastruktur ist – vom Entsorgungsmanagement bis zum öffentlichen Verkehr – hervorragend. Punkto Lebensqualität erreicht die Stadt in internationalen Studien immer wieder Spitzenpositionen. Und auch die Bevölkerung erteilt ihrer Stadt bei Befragungen regelmässig Bestnoten.

Zürich ist eine lebendige und dynamische kleine Metropole. In der grössten Schweizer Stadt leben über 400 000 Zürcherinnen und Zürcher. Etwas mehr als 30 Prozent der Bevölkerung hat einen anderen als den Schweizer Pass. Auf diese Vielfalt der Mentalitäten und Lebensstile, auf die Weltoffenheit und auf das fruchtbare Miteinander der verschiedenen Nationalitäten und Kulturen ist Zürich stolz.

Die Stadt Zürich als Gemeinde verfügt im politischen System der Schweiz über erhebliche Entscheidungsfreiheit und Autonomie. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können über Vorlagen und Gesetze abstimmen und wählen die Amtsträgerinnen und Amtsträger. Sie sind so massgeblich an der Gestaltung der Politik der Stadt Zürich beteiligt.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Erneute Ausrichtung einer Energiekostenzulage ---


Weitere Informationen und Links:
 Stadt Zürich (Firmenporträt)

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