Die gesamte Warenausfuhr** aus der Schweiz ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 1,2 Prozent tiefer ausgefallen. Die Kriegsmaterialausfuhren verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls eine Abnahme, und zwar um 258,2 Millionen Franken auf 696,8 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2022 um rund 27 Prozent. Damals wurde Kriegsmaterial für 955 Millionen Franken exportiert.
Grösster Abnehmer ist Deutschland
Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 168,5 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 73,6 Millionen, den USA mit 54,3 Millionen, Saudi-Arabien mit 53,3 Millionen und Rumänien mit 39,7 Millionen Franken.
Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Ausfuhren von diversen Munitionsarten und Munitionskomponenten nach Deutschland (98,1 Millionen Franken), gepanzerten Radfahrzeugen und deren Ersatzteilen nach Dänemark (54,6 Millionen), spezifische Munition für Flugabwehrsysteme nach Saudi-Arabien*** (40 Millionen), gepanzerten Radfahrzeugen und deren Ersatzteilen nach Rumänien (39,6 Millionen) sowie von diversen Munitionsarten und Munitionskomponenten nach den Niederlanden (26,2 Millionen).
Rund 79 Prozent (2022: 56 %) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)****.
Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 76,1 Prozent (2022: 50,4%) aller Ausfuhren aus, nach Asien 12,9 Prozent (36,1%), nach Amerika 9,6 Prozent (7,1%), nach Australien 1,2 Prozent (2,4%) und nach Afrika 0,2 Prozent (4,0%).
Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial (Anhang 1 der KMV), dann entfielen im Jahr 2023 41,9 Prozent auf Munition sowie Munitionsbestandteile (Pos. KM 3) und 20,2 Prozent auf Panzerfahrzeuge sowie dazugehörige Bestandteile (KM 6). 9,2 Prozent entfielen auf Feuerleiteinrichtungen sowie dazugehörige Bestandteile (KM 5), 7,5 Prozent auf Waffen jeglichen Kalibers sowie dazugehörige Bestandteile (KM 2), 6,7 Prozent auf Bestandteile zu Kampfflugzeugen (KM 10) und 6,4 Prozent auf Kleinwaffen sowie Waffenbestandteilen (KM 1).
Die restlichen 8,1 Prozent verteilten sich auf 7 weitere Kategorien.
Rückgang der erteilten Bewilligungen bei den besonderen militärischen Gütern
Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den erteilten Einzelbewilligungen von besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (u.a. Landeführungssysteme für Drohnen, Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, Farben für Signaturunterdrückung, elektronische Störausrüstung, ABC-Schutzausrüstung, ballistische Schutzausrüstung). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung neu erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2023 auf 60,5 Millionen Franken (2022: 69 Millionen).
Kriegsmaterialexporte vor dem Hintergrund des Konflikts in der Ukraine
Die Schweiz wendet im Verhältnis Russland–Ukraine seit der russischen Annexion der Krim 2014 das Neutralitätsrecht an. Dieses bleibt auch während der aktuellen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine anwendbar. Aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots kann die Schweiz Anfragen um Weitergabe von Kriegsmaterial mit Schweizer Ursprung an die Ukraine nicht zustimmen, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Zudem schliessen auch die Bewilligungskriterien des Schweizer Kriegsmaterialgesetzes die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder aus, die in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
*Aufgrund der Berücksichtigung des Reparaturverkehrs und der temporären Ausfuhren lässt sich dieser Wert nicht mit den vor dem Jahr 2018 publizierten Werten vergleichen.
**Gesamter Aussenhandel, Konjunktursicht ohne Gold in Barren und andere Edelmetalle, Münzen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten
***Für Saudi-Arabien werden grundsätzlich keine Kriegsmaterial-Ausfuhrbewilligungen erteilt. Gestützt auf die Ersatzteilregelung in Art. 23 Kriegsmaterialgesetz gilt eine Ausnahme für Ersatzteile und spezifische Munition für Flugabwehrsysteme, die bereits vor Jahren aus der Schweiz geliefert wurden.
****Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.
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Fabian Maienfisch
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher SECO
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Artikel 'SECO - Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2023...' auf Swiss-Press.com |
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