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Staatssekretariat für Migration: Ausländerstatistik 2023



Staatssekretariat für Migration SEM

22.02.2024, Im Jahr 2023 nahm die Nettozuwanderung in die Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 17 506 Personen auf 98 851 Personen zu. Dies ist hauptsächlich auf die anhaltende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Ausländerinnen und Ausländer haben wesentlich dazu beigetragen, den Fach- und Arbeitskräftemangel auszugleichen. Ende 2023 lebten 2 313 217 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.


Im Jahr 2023 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 19 118 Personen (+11,8 %) zu. Insgesamt wanderten 181 553 Personen in die Schweiz ein, wovon 71,9 % aus einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA. Die Zuwanderung aus der EU/EFTA nahm um 16 090 Personen (+14,1 %) auf 130 483 Personen zu. Bei den Drittstaatsangehörigen wurde ein Anstieg von 3028 Personen (+6,3 %) auf 51 070 Personen verzeichnet.

Die Auswanderung aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug 75 291 Personen (+1555 Personen gegenüber 2022). Insgesamt haben 57 222 EU/EFTA-Staatsangehörige (+906 Personen) und 18 069 Drittstaatsangehörige (+649 Personen) die Schweiz verlassen.

Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr um 17 506 Personen auf 98 851 Personen zu (Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen). Der Wanderungssaldo erhöhte sich bei den EU/EFTA- Staatsangehörigen um 15 084 Personen auf 67 973 Personen und bei den Drittstaatsangehörigen um 2422 Personen auf 30 878 Personen.

Solides Beschäftigungswachstum
Im Jahr 2023 wanderten 92 318 EU/EFTA-Staatsangehörige in die Schweiz ein, um eine unbefristete Arbeitsstelle anzutreten (+16,3 %, +12 906 Personen). Dies entspricht einem Anteil von 70,7 % der Einwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung aus der EU/EFTA. Ausserdem kamen 75 346 EU/EFTA-Staatsangehörige für eine unterjährige Erwerbstätigkeit in die Schweiz (+13,7 %, +9099 Personen). In wirtschaftlicher Hinsicht war das Jahr 2023 geprägt von einer günstigen Konjunktur und einem soliden Beschäftigungswachstum. Vor diesem Hintergrund hat die steigende Anzahl ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu beigetragen, den allgemeinen Fach- und Arbeitskräftemangel zu verringern. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden 75 % der Kurzaufenthaltsbewilligungen (3016 Bewilligungen L) und 80 % der Aufenthaltsbewilligungen (3616 Bewilligungen B) im Jahr 2023 ausgeschöpft.

Im gleichen Zeitraum machte der Familiennachzug 26,5 % der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Insgesamt wanderten 46 281 Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein (+7,6 % gegenüber 2022), von denen 15 % Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren.

Ende 2023 lebten 1 540 798 EU/EFTA-Staatsangehörige und 772 419 Drittstaatsangehörige dauerhaft in der Schweiz. Italienerinnen und Italiener sind mit 342 454 Personen nach wie vor die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz, gefolgt von deutschen (326 033 Personen), portugiesischen (260 462 Personen) und französischen (165 684 Personen) Staatsangehörigen. Insgesamt wurden 41 073 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert.

Betrachtung über 15 Jahre
Über einen Zeitraum von 15 Jahren betrachtet haben Ende 2023 rund 44 % aller Personen, die im Jahr 2009 in die Schweiz eingereist waren (rund 132 000 Personen in die ständige Wohnbevölkerung) die Schweiz wieder verlassen. Werden nur die EU/EFTA-Staatsangehörigen berücksichtigt, liegt dieser Wert etwas höher (48 %). Von den im Jahr 2009 zugelassenen Personen haben 15 % Ende 2023 die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben und 33 % sind im Besitz einer Niederlassungsbewilligung. Diese Bewilligung wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, insbesondere wenn nach fünf bis zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Integrationskriterien erfüllt sind.


Medienkontakt:

Mediendienst SEM
medien@sem.admin.ch



Über Staatssekretariat für Migration SEM:

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Staatssekretariat für Migration: Ausländerstatistik 2023 ---


Weitere Informationen und Links:
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