Die Studien des Bundes berücksichtigen das Geschlecht nicht ausreichend. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht von PrivatePublicConsulting, der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht und eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Bestandsaufnahme zur Berücksichtigung der Variable Geschlecht in den Bundesstatistiken zeigen zudem, dass die zuständigen Einheiten innerhalb der Bundesverwaltung nicht über die nötigen Instrumente verfügen, um zu beurteilen, wann und wie das Geschlecht erhoben werden muss.
Um diese bestehenden Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat Richtlinien verabschiedet, die am 1. März 2024 in Kraft treten werden. Diese Richtlinien regeln die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes. Das Ziel ist es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten. Mit den neuen Richtlinien wird die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» umgesetzt. Diese beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht und dargestellt werden. Die Umsetzung der Motion ist auch eine Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030.
Um die Verwaltungseinheiten bei der Überprüfung der Relevanz des Geschlechts bei Studien und Statistiken zu unterstützen, stellt das EBG ein Hilfsmittel und Leitfragen bereit. Diese werden ab dem 23. Februar 2024 auf der Webseite des EBG zur Verfügung stehen.
Medienkontakt:
Sina Liechti
Kommunikationsverantwortliche
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Tel. +41 58 467 42 04
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Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.
Das Gleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot bilden die Grundlage für die Tätigkeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.
Die Aktivitäten des EBG zielen auf die Umsetzung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung. Sie gliedern sich in die Bereiche Recht, Arbeit, Gewalt sowie Finanzhilfen und Ressourcen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werd...' auf Swiss-Press.com |
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