Verfahren der BA gegen einen 29-jährigen Schweizer Staatsbürger
Die beiden beschuldigten Personen sind die Eltern eines 29-jährigen Schweizer Staatsbürgers. Die BA führt gegen ihn seit 2015 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Strafgesetzbuch StGB) und wegen des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierung „Al-Qaida und Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen. Im Rahmen dieses Strafverfahrens wird dem 29-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, 2015 von der Schweiz aus nach Syrien gereist zu sein und sich dort als Kämpfer dem IS angeschlossen zu haben. Seit 2019 befindet er sich in kurdischem Gewahrsam in Syrien. Da das Verfahren gegen den Beschuldigten noch nicht abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Die BA macht zu diesem Verfahren derzeit keine weiteren Angaben. Vorliegende Anklage: Verfahren der BA gegen eine 59-jährige schweizerisch-spanische Doppelbürgerin und einen 69-jährigen Schweizer Staatsbürger Die BA hat die beiden Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Genf wegen des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierung „Al-Qaida und Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen angeklagt. Das betreffende Strafverfahren hatte die BA 2019 eröffnet. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, ihrem Sohn sowie weiteren IS-Mitgliedern insgesamt über 50’000 Schweizer Franken nach Syrien gesendet zu haben. Dies im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2019.
Seit Juli 2015 bestand ein regelmässiger Kontakt zwischen den beiden Beschuldigten und ihrem Sohn. Gemäss Anklage der BA war ihnen bewusst, dass er in Syrien für den IS kämpft. Des Weiteren war ihnen bekannt, dass ihr Sohn nur sehr tiefe Auslagen für seinen Lebensunterhalt hatte. Die BA wirft den Beschuldigten daher zum einen vor, mit den überwiesenen Geldbeträgen dazu beigetragen zu haben, dass ihr Sohn sowie weitere IS-Mitglieder ihren Lebensunterhalt beim IS bestreiten konnten, was es jenen erlaubt hat, weiterhin für den IS im Konfliktgebiet aktiv zu sein. Zum anderen hätten sie sich durch die überwiesenen, hohen Geldsummen (über 50'000 Schweizer Franken) auch an der Finanzierung der Aktivitäten des IS beteiligt.
Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
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Als Staatsanwaltschaft des Bundes ist die BA zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, wie sie in Art. 23 und 24 der Strafprozessordnung sowie in besonderen Bundesgesetzen aufgeführt werden.
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Artikel 'Terrorismusfinanzierung: Bundesanwaltschaft reicht Anklage gegen zwei Personen e...' auf Swiss-Press.com |
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