Die Initiative will die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mit der Erhöhung des Rentenalters sichern und einen Automatismus zur Berechnung des Rentenalters in der Verfassung verankern. Sie sieht zwei Etappen vor. Zuerst soll das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre erhöht werden. Dies würde schrittweise von 2028 bis 2033 geschehen. Nach 2033 soll das Rentenalter automatisch weiter steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt. Wie dieser Automatismus genau ausgestaltet wäre, müssten Bundesrat und Parlament in der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung festlegen.
Derzeit können 65-Jährige im Durchschnitt mit noch rund 22 Lebensjahren rechnen. Die Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik gehen davon aus, dass die Lebenserwartung weiter steigen wird – und zwar um etwas mehr als einen Monat pro Jahr. Gemäss dem Automatismus der Initiative würde das Rentenalter bis ins Jahr 2043 auf 67 Jahre ansteigen.
Auswirkungen der Initiative auf AHV-Finanzierung und Invalidenversicherung
Die Erhöhung des Rentenalters würde in der AHV zu höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben führen. Ab dem Jahr 2033, wenn das Rentenalter 66 erreicht wäre, würde die Rechnung der AHV voraussichtlich um jährlich rund 2 Milliarden Franken entlastet. Gemäss Projektionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen wäre dies allerdings für eine langfristige Sicherung der AHV-Finanzen nicht ausreichend. Zudem würde die Initiative zu Mehrkosten bei der IV führen.
Argumente des Initiativkomitees
Mittelfristig steht die AHV vor finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden. Für das Initiativkomitee braucht es die Initiative und die Erhöhung des Rentenalters, um die AHV-Finanzen auf eine nachhaltigere Basis zu stellen. Der Vorteil der Initiative liege darin, dass die Finanzen der AHV verbessert würden, ohne dass dafür Renten gekürzt oder zusätzliche Steuern erhoben werden müssten. Eine Verknüpfung der steigenden Lebenserwartung sei für alle Generationen fair und im internationalen Vergleich moderat.
Argumente von Bundesrat und Parlament: Automatismus ist zu starr und einseitig
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Für sie müssen bei der Festlegung des Rentenalters stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel auch die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung. Das Rentenalter müsste erhöht werden, auch wenn die Wirtschaft in einer Rezession steckt. Der Automatismus liesse es nicht zu, andere Faktoren zu berücksichtigen oder das Rentenalter langsamer oder gar nicht anzupassen.
Zudem hält es der Bundesrat nicht für angebracht, das Rentenalter bereits wieder anzuheben. Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen bis im Jahr 2028 wurde mit dem Ja zur letzten AHV- Reform 2022 beschlossen und ist noch nicht umgesetzt. Eine weitere Erhöhung des Rentenalters sollte gemäss Bundesrat und Parlament ausserdem nicht isoliert erfolgen, sondern zusammen mit anderen Massnahmen im Rahmen der nächsten AHV-Reform diskutiert werden. Der Bundesrat wird dem Parlament bis Ende 2026 eine ausgewogene Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Jahre nach 2030 unterbreiten.
Grundpfeiler AHV
Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz: Alle Menschen in der Schweiz haben im Alter Anspruch auf eine AHV-Rente. In den letzten fünf Jahren haben zwei Reformen wesentlich dazu beigetragen, die Renten der AHV bis zirka 2030 zu sichern. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre erhöht.
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Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesrat empfiehlt Renteninitiative zur Ablehnung...' auf Swiss-Press.com |
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