Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.
Dieses Jahr wird der Sirenentest am 7. Februar durchgeführt. Der Sirenentest findet statt zwischen 13.30 und 16:30 Uhr.
Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr ausgedehnt werden.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Meldung via Alertswiss-App
Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 7. Februar 2024 von jedem Kanton eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. Die Meldung der Stufe Information löst keinen Sirenenton auf dem Smartphone aus, wie das bei einer Meldung der Stufe Alarm der Fall wäre.
Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der Alertswiss App steigt kontinuierlich und erreichte im Dezember 2023 zwei Mio. aktive Installationen auf Mobilgeräten. Kantone und Bundesbehörden verfassten 2023 rund 250 Alertswiss-Meldungen.
Notfallplan in zusätzlichen Sprachen und in «Leichter Sprache»
Anlässlich des Sirenentests hat das BABS den Notfallplan in zusätzlichen Sprachen aufbereitet. Dieses Dokument hilft dabei, sich persönlich auf Notfälle vorzubereiten und gibt praktische Tipps für die eigene Vorbereitung.
Die verfügbaren Sprachen sind deutsch, französisch, italienisch, englisch, rätoromanisch, portugiesisch, albanisch, spanisch, serbisch, kroatisch, türkisch, arabisch und ukrainisch.
Für deutsch, französisch und italienisch wird zudem eine Version in leichter Sprache angeboten. Diese Versionen wurden im Rahmen des von Innosuisse unterstützten Innovationsförderungsprojekts «Inclusive Information and Communication Technologies» erstellt. Das BABS nimmt an diesem Projekt teil, mit dem Ziel, die Barrierefreiheit von Alertswiss zu verbessern.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website des BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.
Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Medienkontakt:
Andreas Bucher
Kommunikation BABS
+41 58 468 15 98
Die Tätigkeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) erfolgt abgestützt auf den rechtlichen Grundlagen im Auftrag des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Es vereint die Fachbereiche für Fragen des Bevölkerungsschutzes und der Koordination mit den anderen Instrumenten der Sicherheitspolitik.
Das BABS unterstützt jene Stellen, die in der Vorbeugung kollektiver Risiken und in der Ereignisbewältigung tätig sind, insbesondere betroffene Bundesstellen, die Kantone und die Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS (Firmenporträt) | |
Artikel 'Sirenen und Alertswiss werden am 7. Februar 2024 getestet...' auf Swiss-Press.com |
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