Wer heute eine elektronische Dienstleistung des Bundes benutzt und sich in eine entsprechende Applikation einloggen will, macht dies via CH-LOGIN, einem für die Bundesbehörden entwickelten Login- System. Der Zugang mit CH-LOGIN wird mit einem Benutzernamen und einem Passwort gewährt. Die Aufforderung an die Nutzenden, die Identität mit der Eingabe eines einmaligen SMS-Code zu belegen, schafft zusätzliche Sicherheit. Derzeit verwenden rund 1,7 Millionen Nutzerinnen und Nutzer ihr CH- LOGIN beispielsweise bei Unternehmensgründungen, für Zollgeschäfte oder bei der Deklaration der Mehrwertsteuer.
Das Zugangssystem CH-LOGIN soll Schritt für Schritt durch den schweizweiten Authentifizierungsdienst AGOV abgelöst werden. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes und wird von Bund und Kantonen gemeinsam verwendet und finanziert. Sie funktioniert via Smartphone: Für den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen werden somit künftig weder ein Benutzername noch ein Passwort benötigt. Alternativ können Nutzende statt dem Smartphone auch einen physischen Sicherheitsschlüssel einsetzen. Ausserdem soll das AGOV-Login anders als das CH-LOGIN für die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen sämtlicher Schweizer Behörden eingesetzt werden können und nicht nur für jene des Bundes. Damit wird der Behördenverkehr vereinfacht. Die Nutzung des AGOV-Logins ist für Privatpersonen und Firmen kostenlos.
AGOV wird künftig auch mit der geplanten staatlichen elektronischen Identität (E-ID) genutzt werden können. Mit der Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) kann die Identifikation und damit die Nutzung von AGOV dereinst noch einfacher gestaltet werden. Deshalb ist AGOV Teil des E- ID- Programms, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt wird. Das AGOV-Login ist ein wichtiger Meilenstein in der Strategie "Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027", deren Ziel unter anderem die Vernetzung der Behördenportale und die Vereinfachung des Zugangs zu elektronischen Dienstleistungen ist.
Erste Anwendung von AGOV in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Zürich Das AGOV-Login kann in den Pilotkantonen Appenzell Ausserrhoden und Zürich für ausgewählte Dienstleistungen wie beispielsweise den Zugang zur Steuererklärung genutzt werden. Weitere Kantone und Gemeinden werden folgen. Für Bundesapplikationen steht AGOV voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 ebenfalls zur Verfügung. Für Dienstleistungen des Bundes kann weiterhin auch das CH-LOGIN verwendet werden.
AGOV - ein Projekt von Bund und Kantonen Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) per 1. Januar 2024 verfügt der Bund über die rechtliche Grundlage, digitale Dienste wie AGOV für Kantone und Gemeinden anzubieten. Die DVS unterstützt über ihre Agenda "Nationale Infrastrukturen und Basisdienste" und somit gemeinsam mit Bund und Kantonen den Aufbau und den Betrieb in der Projektphase 2024 bis 2025. Der Beauftragte von Bund und Kantonen für die DVS ist Projektauftraggeber von AGOV. Der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei führt AGOV zentral als Teil des bestehenden Standarddienstes IAM. Leistungserbringer ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT).
Medienkontakt:
Rolf Rauschenbach
Informationsbeauftragter E-ID
T +41 58 465 31 20
rolf.rauschenbach@bj.admin.ch
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Bundesamt für Justiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Schweizweites Behörden-Login nimmt den Betrieb mit Pilotkantonen auf...' auf Swiss-Press.com |
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