Die temporäre Unterkunft in der Stadt Zürich steht dem SEM zwischen dem 11. Dezember 2023 und dem 30. November 2024 zur Unterbringung von bis zu 90 Personen zur Verfügung. Es ist geplant, die Zivilschutzanlage (ZSA) im Unterstrass-Quartier – sofern es die schweizweiten Unterbringungskapazitäten und die Höhe des Zustroms an Asylsuchenden erlauben – mit Familien und alleinreisenden Frauen mit Kindern zu belegen. Als Betreuungsdienstleister hat das SEM die AOZ mandatiert, während sich die Securitas AG in und unmittelbar um die Unterkunft der Sicherheitsbelange annimmt.
Um die geregelte Registrierung und Unterbringung von Asylsuchenden weiterhin zu gewährleisten, hat das SEM bereits seit letztem Jahr die Zahl seiner Unterbringungsplätze laufend erweitert. Nach einem Aufruf an die Kantone im Juni 2023 offerierte die Stadt Zürich dem SEM Ende August, die 90 Plätze in der ZSA Turnerstrasse als mögliche Unterkunft für Asylsuchende zu nutzen. Das SEM dankt der Stadt Zürich für das Angebot zur Bewältigung dieser Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
In den letzten Wochen hat das SEM die ZSA Turnerstrasse/Rösliwiese für die Aufnahme der Asylsuchenden vorbereitet. Ab dem 11. Dezember werden die ersten Personen ihre temporäre Unterkunft an der Turnerstrasse im Kreis 6 beziehen.
Weitere Informationen rund um die ZSA Turnerstrasse erfolgen im Rahmen einer Sitzung der Resonanzgruppe. Dort können Quartierbewohnerinnen und -bewohner auch Fragen und Anliegen einbringen.
Bei Fragen oder Anregungen steht den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der temporären Asylunterkunft Turnerstrasse zudem folgende Mail-Adresse zur Verfügung: zsa- roesliwiese@sem.admin.ch
Medienkontakt:
Staatssekretariat für Migration SEM
Mediendienst: medien@sem.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'Temporäre Nutzung der Zivilschutzanlage Turnerstrasse in Zürich als Asylunterkun...' auf Swiss-Press.com |
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