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Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen soll künftig auch Kryptowerte umfassen



Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF


13.11.2023, Bern - In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich heute rund 50 Staaten, darunter die Schweiz, zum erweiterten internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft Kryptowerte und soll ab 1. Januar 2026 gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung des erweiterten AIA erarbeiten.


Am 8. Juni 2023 hat der OECD-Ministerrat die revidierte Empfehlung zu den Standards für den AIA verabschiedet. Die Änderungen umfassen die Revision des gemeinsamen Meldestandards über Finanzkonten (Common Reporting Standard, CRS) sowie die Erweiterung um das neue Regelwerk für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF). Während die Änderung des CRS Auslegungsfragen klärt und den Praxiserfahrungen Rechnung trägt, regelt der CARF den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern. Kryptowerte sind digitale Vermögenswerte, die auf einer Distributed Ledger oder einer ähnlichen Technologie beruhen.

Die OECD hat den CRS im Jahr 2014 verabschiedet. Die Schweiz hat sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch allfällige Weiterentwicklungen zu übernehmen.

Die Schweiz beabsichtigt, auch den CARF umzusetzen. Das EFD hat die zuständigen Parlamentskommissionen beider Räte (Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben sowie Aussenpolitische Kommissionen) entsprechend konsultiert. Diese sind mit diesem Vorgehen einverstanden. Das EFD wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung der Revision des CRS und des CARF erarbeiten.

Der CARF soll Lücken im Steuertransparenzdispositiv schliessen und sicherstellen, dass Anbietende von Kryptowerten gleichbehandelt werden wie der traditionelle Finanzsektor. Die Umsetzung des CARF erweitert die fortschrittliche Kryptomarktregulierung in der Schweiz und trägt zur Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei.


Medienkontakt:

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16
info@sif.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF:

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vertritt die Interessen der Schweiz in Finanz-, Währungs- und Steuerfragen sowohl gegenüber Partnerländern als auch in den zuständigen internationalen Gremien.

Es engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über einen sicheren, wettbewerbsfähigen und weltweit anerkannten Finanz- und Unternehmensstandort verfügt. Das Staatssekretariat ist zudem zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrats.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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Weitere Informationen und Links:
 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF (Firmenporträt)

 Artikel 'Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen soll künft...' auf Swiss-Press.com





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