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Familienerweiterung ist häufigster Grund für Umzug



Bundesamt für Wohnungswesen BWO

05.10.2023, Rund 45 Prozent der Schweizer Bevölkerung zieht einen Umzug in Betracht. Mehr als die Hälfte davon wünscht sich mehr Wohnraum. Dies zeigt eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die in Zu-sammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), der Fédération Romande Immobilière, dem Hauseigentümerverband Schweiz und Raiffeisen Schweiz durchgeführt wurde.


Laut Bundesamt für Statistik zieht jede zehnte Person in der Schweiz pro Jahr um. Und 45 Prozent der Schweizer Bevölkerung ziehen aktuell einen Umzug in Betracht, zeigt die repräsentative Studie «Ein Zuhause fürs Leben? Erkenntnisse zum Umzugsverhalten der Schweizer Bevölkerung». Für die Studie wurden im Frühjahr 2023 insgesamt 1094 Personen in der Deutschschweiz und Romandie zu ihrem Umzugsverhalten befragt. Für die hohe Umzugsbereitschaft gibt es unterschiedliche Gründe, so die Studienautorinnen und -autoren. Ein zentrales Motiv sei der Wunsch nach mehr Wohnraum.

Familienplanung ist Grund für verstärkte Suche 53 Prozent der umzugsbereiten Personen wünschen sich eine Vergrösserung des Wohnraums. Häufig ist die Familiengründung oder -erweiterung der wichtigste Auslöser für einen Umzug. Rund die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen mit einem Kinderwunsch oder mit Kindern zieht deswegen um. Auch der Wunsch nach einem Eigenheim spielt eine zentrale Rolle. Aktuell wohnen 75 Prozent der Umzugsbereiten in einem Mietverhältnis. Nach einem Umzug möchten nur noch 48 Prozent Mieterinnen und Mieter sein. Insbesondere der Erwerb eines Einfamilienhauses ist hier von grosser Bedeutung.

Umzugsbereitschaft sinkt mit zunehmendem Alter Der Auszug der Kinder sowie die Pensionierung werden zwar ebenfalls als Umzugsauslöser genannt. Dennoch sinkt die Umzugsbereitschaft mit zunehmendem Alter. Es zeigt sich, dass nur 17 Prozent der befragten umzugsbereiten Eigentümerinnen und Eigentümer den Schritt vom Wohneigentum zur Miete wagen. Eine mögliche Erklärung: Wer Wohneigentum besitzt, möchte dieses auch behalten. Dem grössten Teil der Befragten fällt es schwer, sich von Bestehendem zu trennen, obwohl veränderte Wohnbedürfnisse erkannt werden.

Über die Hälfte möchte nicht umziehen 55 Prozent der Befragten in der Deutschschweiz und der Romandie haben keinen Umzugswunsch und möchten in ihrem aktuellen Zuhause bleiben. Insbesondere das räumliche und soziale Umfeld hält die Befragten in ihrer Wohnung oder ihrem Haus: 88 Prozent gefällt die aktuelle Lage und 73 Prozent möchten aufgrund ihres guten Verhältnisses zur Nachbarschaft nicht umziehen. Zusätzlich weisen die befragten Personen bereits ein hohes Mass an Zufriedenheit auf - ein Umzug wird hier häufig gar nicht in Betracht gezogen.

Wenig Druck vorhanden Sowohl bei den Umzugsbereiten als auch Nicht-Umzugsbereiten ist wenig Druck vorhanden, umzuziehen. Die Mehrheit der umzugsbereiten Personen lässt sich mehr als zwei Jahre Zeit, um ein passendes Zuhause zu finden. Ein Umzug werde demnach sorgfältig überlegt, so die Schlussfolgerung der Studienautorinnen und -autoren. Im Allgemeinen sei die Wohnzufriedenheit in der Schweizer Bevölkerung hoch. Personen in der Schweiz ziehen in ihrem Leben durchschnittlich 5 bis 6 Mal um und wünschen sich ein langfristiges Zuhause.


Medienkontakt:

Medien und Kommunikation BWO, media@bwo.admin.ch, Tel. +41 58 463 49 95

Selina Lehner, Institut für Wealth & Asset Management, ZHAW School of Management and Law,
selina.lehner@zhaw.ch, Tel. +41 58 934 46 82
ZHAW



Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:

Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:

- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).



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Weitere Informationen und Links:
 Bundesamt für Wohnungswesen BWO (Firmenporträt)

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