Die fortschreitende Digitalisierung des Zollwesens erfordert eine enge internationale Abstimmung. Das BAZG und das Zollamt Österreich haben sich auf einen Grundzollprozess verständigt, um die bislang papiermässig vollzogenen Förmlichkeiten an der Grenze durchgehend zu digitalisieren. Hauptziel ist, dass LKW-Fahrerinnen und -Fahrer künftig an der Grenze nicht mehr stoppen müssen, um die Zollformalitäten zu erledigen. Die dafür benötigten prozessualen und organisatorischen Anpassungen in beiden Ländern sowie die Einrichtung technischer Hilfsmittel (Sensorik) sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Als Grundlage für die Umsetzung dient eine gemeinsame rollende Planung.
Die internationale Koordination ist ein zentraler Aspekt des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT des BAZG. Dementsprechend pflegt das BAZG einen engen Austausch mit den Zollbehörden aller Nachbarstaaten sowie mit internationalen Zollorganisationen (Weltzollorganisation und auf EU-Ebene die Generaldirektion Steuern und Zollunion [TAXUD]). Die bilateral zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten vereinbarten Digitalisierungsschritte sollen mittelfristig in einer gesamteuropäischen Lösung münden (Projekt BorderTicket).
Passar: Direkte internationale Durchfuhr zu 100 Prozent umgestellt In der Schweiz bildet das am 1. Juni 2023 eingeführte neue Warenverkehrssystem «Passar» ein Schlüsselelement zur Vereinfachung und Digitalisierung der Zollabwicklung. Die direkten internationalen Durchfuhren von Waren (Ausland >
Schweiz >
Ausland) werden bereits vollständig über Passar abgewickelt. Dies entspricht etwa 2 500-3 000 Warenanmeldungen am Tag. Weitere Geschäftsfälle sind aktuell Gegenstand von Pilotprojekten. Die Unternehmen werden sämtliche Zollprozesse bis Mitte 2025 schrittweise auf Passar umstellen, gemäss eines zwischen dem BAZG und der Wirtschaft vereinbarten Zeitplanes.
Medienkontakt:
Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Tel. +41 58 462 67 43
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Die Schweiz erwirtschaftet jeden zweiten Franken im Ausland. Dies kann sie nur, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr reibungslos läuft. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir Ihren Grenzübertritt möglichst erleichtern.
Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.
Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.
Quelle: BAZG
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Zoll-Digitalisierung: Schweiz und Österreich vereinbaren gemeinsamen Grundzollpr...' auf Swiss-Press.com |
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