Die Schweiz hat gemeinsam mit einer Gruppe von Partnerländern eine Resolution verfasst und eingebracht, die sich mit der Problematik der Zwangsverheiratung von Mädchen, weiblichen Jugendlichen und Frauen befasst. Die nun verabschiedete Resolution hält erstmals fest, dass Zwangsheirat eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Die Schweiz betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, strukturelle Diskriminierungen und Geschlechterstereotypen zu bekämpfen, die zu den Hauptursachen von Zwangsheiraten zählen.
Während der gesamten Tagung, die weitgehend im Zeichen des Schutzes der Rechte von Frauen und Mädchen stand, setzte sich die Schweiz nachdrücklich für die Einhaltung der internationalen Standards betreffend Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung ein. Sie beteiligte sich namentlich aktiv an den Verhandlungen über die Resolution zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dabei setzte sie sich für konkrete Präventionsmassnahmen und die Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für die Opfer ein. Die Schweiz nahm zudem an einer Debatte teil, in der sie die institutionalisierte Diskriminierung von Frauen und Mädchen in Afghanistan verurteilte.
Dringlichkeitsdebatte über Ausdrucksformen religiösen Hasses und weitere aktuelle Themen Im Rahmen der Sommertagung des Menschenrechtsrats beteiligte sich die Schweiz überdies an einer Dringlichkeitsdebatte über vorsätzliche und öffentliche Akte religiösen Hasses. Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit hatte aufgrund der jüngsten Fälle von Koran-Entweihungen in einigen europäischen und anderen Ländern einen Antrag auf eine Dringlichkeitsdebatte gestellt. Am Ende der Debatte wurde auch eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet.
Schliesslich nahm die Schweiz auch an Gesprächen über die Zivilgesellschaft, die Weitergabe von Waffen und den Klimawandel teil. Sie äusserte sich insbesondere während des interaktiven Dialogs im Anschluss an die Vorstellung des Berichts des Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die vollständige Verwirklichung des Rechts auf Nahrung, aber auch während der Verhandlungen über die Ausarbeitung einer Resolution zu diesem Thema.
Besorgnis über die Menschenrechtslage in mehreren Ländern
Wie üblich stand auch die Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern auf der Tagesordnung des Menschenrechtsrats. Im Einklang mit ihrer aussenpolitischen Strategie und ihren Leitlinien zu den Menschenrechten beteiligte sich die Schweiz an den Dialogen und Resolutionen zur Lage in Eritrea, Syrien und Belarus. Anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk, verurteilte die Schweiz die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und äusserte sich zu den aktuellen Entwicklungen in Russland, Indien, China, Ägypten und Uganda.
Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Zunahme von Hinrichtungen im Iran forderte sie die Behörden des Landes auf, die Anwendung der Todesstrafe entsprechend den völkerrechtlichen Bestimmungen einzuschränken, um einen ersten Schritt in Richtung ihrer Abschaffung zu machen. Der Aufruf erfolgte im Rahmen des interaktiven Dialogs mit der 2022 eingesetzten Ermittlungsmission, die mutmassliche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Protesten im Land untersuchen soll.
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