Die BEKO hat an ihren Sitzungen vom 29. März und 7. Juli 2023 die Auswirkungen der finanzpolitischen Beschlüsse des Bundesrats auf die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 diskutiert. Zur Einhaltung der Schuldenbremse will der Bundesrat im Voranschlag 2024 bzw. den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 das verbleibende Finanzierungsdefizit von knapp einer halben Milliarde Franken mit linearen Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben ab 2024 umsetzen. Ein Grossteil der Landwirtschaftsausgaben sind davon betroffen, was zu einer Kürzung des Agrarbudgets ab 2024 von 66 Millionen Franken führt. Am 10. März 2023 legte der Bundesrat zudem basierend auf dieser neuen Finanzplanung die Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse fest. Der Agrarsektor ist dabei der einzige Sektor, der für die zukünftige Periode eine negative Entwicklung hinnehmen muss. Die Zielwachstumsrate bis 2029 beträgt minus 0,1 Prozent pro Jahr. Das führt zusammen mit der Umsetzung der Sparmassnahmen im Voranschlag 2024 dazu, dass die Obergrenze für die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen in der Periode 2026-2029 13,704 Milliarden Franken beträgt. Das sind 2,3 Prozent bzw. 319 Millionen Franken weniger als in der laufenden Periode 2022-2025.
Die BEKO anerkennt, dass die Sparvorgaben des Bundes zur Einhaltung der Schuldenbremse grundsätzlich nachvollziehbar sind. Sie vertritt jedoch grossmehrheitlich die Haltung, dass die Mittel für die Landwirtschaft nicht gesenkt werden sollen. Die langfristige Sicherstellung der Ernährungssicherheit, die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und die Reduktion des ökologischen Fussabdruckes sind grosse Herausforderungen, die die Land- und Ernährungswirtschaft mittelfristig zu bewältigen hat. Angesichts dieser Herausforderungen und der gleichzeitig relativ hohen Teuerung sind die Bauernfamilien auf zuverlässige und stabile finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen. Deshalb sollen die Bundesausgaben zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft sowohl im Budget 2024 und in den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 nicht gekürzt werden.
Kontakt:
Beratende Kommission für Landwirtschaft
Markus Zemp, Präsident
Tel. +41 79 420 63 46,
Geneviève Gassmann, Vizepräsidentin
Tel. +41 79 396 30 04
Das BLW gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dem BLW angegliedert ist Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung.
Das BLW setzt sich dafür ein, dass Bäuerinnen und Bauern nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren.
Zusammen mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit.
Bundesamt für Landwirtschaft BLW (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesamt für Landwirtschaft: Kommission für Landwirtschaft fordert Stabilität b...' auf Swiss-Press.com |
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt April 2025 - Staatssekretariat für Wirtschaft
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, 06.05.2025Weniger Kinder, mehr Zukunft: Wie Familienplanung gelingen kann
Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms, 06.05.2025All-Terrain-Reifen im Test: Leistungsunterschiede zwischen Strasse und Offroad
Touring Club Suisse (TCS), 06.05.2025
12:41 Uhr
Neuer GAV: Mindestlohn in der Gastronomie könnte bald ... »
12:41 Uhr
«Jede Firma ohne Homeoffice ist veraltet» »
12:21 Uhr
Verurteilter IS-Anhänger kommt frei – trotz Gefährlichkeit »
11:42 Uhr
SpaceX-Standort von Elon Musk erhält Status einer Stadt »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'067'410