Zum einen soll ein Solidaritätsmechanismus eingeführt werden, der die Länder an der Schengen- Aussengrenze entlastet. Die sogenannte Asylum and Migration Management Regulation (AMMR) soll die heutige Dublin-Verordnung ablösen. Neben Anpassungen bei den Zuständigkeitsregeln sieht der verabschiedete Kompromiss vor, dass Länder an der Schengen-Aussengrenze von anderen Ländern finanziell, personell, oder mit der Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden sollen.
Gleichzeitig sollen in den Erstaufnahmeländer abgekürzte Verfahren eingeführt werden. Der Vorschlag für die Asylverfahrensverordnung (Asylum and Procedure Regulation, APR) sieht die Einführung von sogenannten Grenzverfahren vor. Asylgesuche mit geringen Erfolgsaussichten sollen rasch geprüft werden. Für Personen, deren Anträge im Asylverfahren an der Grenze abgelehnt würden, käme unverzüglich ein Rückkehrverfahren an der Grenze zur Anwendung. Damit soll die irreguläre Weiterwanderung innerhalb des Schengen-Raums eingedämmt werden.
Die Schengen-Innenministerinnen und -Minister haben die generelle Ausrichtung bei beiden Vorschlägen verabschiedet. Damit können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen. Die Zustimmung zu diesen Vorschlägen ist ein Meilenstein bei den seit 2016 laufenden Gesprächen zur Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems. Erstmals wird in einem Rechtstext ein Solidaritätsmechanismus festgeschrieben. Bisher haben sich die Schengen-Staaten jeweils nur ad hoc zur Entlastung der Aussengrenzstaaten entschieden.
Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte
Der Solidaritätsmechanismus der AMMR und die APR sind keine Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin. Die Schweiz ist deshalb rechtlich nicht verpflichtet, diese zu übernehmen. Die Schweiz unterstützt jedoch die Idee schnellerer Verfahren - auch aus eigener Erfahrung - und die allgemeine Stossrichtung der Vorschläge. Die Schweiz hat den europäischen Partnern signalisiert, sich mit den anderen Dublin-Staaten solidarisch zeigen zu wollen, wie sie es schon seit mehreren Jahren macht. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat zudem betont, dass die Rechtstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Verfahrensgarantien der Migrantinnen und Migranten auf jeden Fall gewährleistet sein müssen.
Die Anpassungen in den Zuständigkeitsregeln stellen hingegen eine Weiterentwicklung des Dublin- Systems dar und sind entsprechend dem Assoziierungsabkommen auch von der Schweiz zu übernehmen. Sie haben zum Ziel, die Effizienz des Systems zu erhöhen, Sekundärmigration zu erschweren und die Rechte und Pflichten der Gesuchsteller genauer zu definieren. Die Entwicklungen im Rahmen des Dublin-Systems unterliegen in der Schweiz dem üblichen politischen Verfahren.
Weiter diskutierten die Schengen-Ministerinnen und -Minister über den Mechanismus, wie eine Visabefreiung für Angehörige von Drittstaaten ausgesetzt werden kann, über den Kampf gegen den gewalttätigen Extremismus und den Terrorismus und über den generellen Zustand des Schengen- Raumes.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider nutzte das Treffen auch für bilaterale Treffen und traf dort unter anderen den kroatischen Innenminister Davor Božinovic. Die beiden sprachen über die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Asyl und Migration sowie über die Bedeutung der Zusammenarbeit im Rahmen von Dublin.
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