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SEM: Bund, Kantone, Städte und Gemeinden bereiten sich gemeinsam auf hohe Zahlen im Asylbereich vor



Staatssekretariat für Migration SEM

06.06.2023, Bern-Wabern - Der Antrag des Bundesrates, 132,9 Millionen Franken für die Schaffung zusätzlicher temporärer Unterkünfte im Asylbereich bereitzustellen, ist im Parlament umstritten. Die Vertreterinnen des Bundes, der Kantone, Städte und Gemeinden im Sonderstab Asyl (SONAS) weisen darauf hin, dass die Unterbringung der Asylsuchenden ab Herbst ohne diese Unterkünfte sehr schwierig werden dürfte. Sollte die Suche nach anderen zusätzlichen Unterkünften keinen Erfolg zeigen, so könnte der Bund seine Aufgaben im Verbundwesen Asyl nicht mehr vollumfänglich erfüllen. In diesem Fall droht erneut eine vorzeitige Zuweisung der Asylsuchenden durch den Bund an die Kantone, Städte und Gemeinden. Dies gilt es laut SONAS zu verhindern.


Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sind durch die anhaltend hohe Zahl an neuen Asylgesuchen und den anhaltenden Zustrom von Schutzsuchende aus der Ukraine seit Monaten stark herausgefordert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann mit Unterstützung der Armee rund 5000 zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen, um die Asylsuchenden während der beschleunigten Verfahren zu beherbergen. Dies wird aber nicht ausreichen, falls die Zahl der Asylgesuche in den nächsten Wochen wie prognostiziert stark steigen wird. Dies auch deshalb, weil die Armee die zur Verfügung gestellten Unterkünfte teilweise wieder für eigene Zwecke benötigt. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Parlament deshalb vorsorglich einen Kredit von 132,9 Millionen Franken für die Bereitstellung von bis zu 3000 zusätzlichen Betten in temporären Unterkünften auf Arealen der Armee beantragt. Ohne diese zusätzlichen Kapazitäten könnte der Bund die ihm zugewiesenen Aufgaben im Asylwesen nicht vollumfänglich wahrnehmen. Es droht eine Überlastung der Bundesasylzentren und eine erneute vorzeitige Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone.

Die Teilnehmenden des SONAS vom Donnerstag waren sich einig darüber, dass es dieses Szenario unbedingt zu verhindern gilt, weil es zu zusätzlichen Belastungen für die schon stark belasteten Kantone, Städte und Gemeinden führt und dem Ziel und der Aufgabe des Bundes, Asylverfahren möglichst rasch abzuschliessen, entgegensteht. Nach der Zustimmung durch den Nationalrat wird der Ständerat nach seiner Ablehnung noch einmal über den Kredit befinden. Sollte dieser bei seiner ablehnenden Haltung bleiben, so müsste das SEM die Planung der temporären Unterkünfte stoppen. Die dafür vorgesehenen Container müssen zeitnah reserviert werden, damit sie im Herbst zur Verfügung stehen. Zivilschutzunterkünfte, wie es von Seiten des Ständerats gewünscht wird, sind aus Sicht des SONAS keine Option. Diese stehen gemäss Notfallplanung von Bund und Kantonen vor allem den Kantonen als Unterbringungsreserve zur Verfügung und werden von diesen in einer Notsituation dringend benötigt.

Im SONAS, der durch die Staatssekretärin des SEM geleitet wird, sind neben dem SEM die Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) sowie weitere Behörden und Verbände aus Bund und Kantonen vertreten.

Notfallplanung von Bund und Kantonen wird überarbeitet
Im Weiteren hat der SONAS einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, die Eckwerte der Notfallplanung von Bund und Kantonen anzupassen. Nach der Einführung der beschleunigten Asylverfahren wurde bereits Anfang 2022 eine angepasste Version erstellt, in die auch die Erfahrungen mit dem Krisenmanagement während der Covid-19-Pandemie eingeflossen waren. Nun sollen zusätzlich die Erfahrungen aus der erstmaligen Anwendung des Schutzstatus S und dem Umgang mit ausserordentlich hohen Asylgesuchszahlen im neuen Asylsystem berücksichtigt werden. Das Ziel ist, damit rascher auf die sich abzeichnende Entwicklung reagieren und die entsprechenden Unterbringungskapazitäten rechtzeitig bereitstellen zu können. In der Arbeitsgruppe nehmen Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden Einsitz.


Kontakt:
Gaby Szöllösy
Generalsekretärin SODK
T +41 31 320 29 95, M +41 76 336 47 98

Florian Düblin
Generalsekretär KKJPD
T +41 31 318 15 05

Daniel Bach
Leiter Kommunikation SEM
M +41 79 570 37 81
daniel.bach@sem.admin.ch



Über Staatssekretariat für Migration SEM:

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.



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Weitere Informationen und Links:
 Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt)

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